Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8 8. Zeichnen. 145 
stellung von fortlaufenden Verzierungen, sowie zum Entwerfen neuer 
Figuren nach Anleitung bestimmter Aufgaben Gelegenheit und An- 
weisung zu geben.“ 
„Bei der Darstellung von Zeichnungen nach bestimmten Maßen 
sind die Schüler in das Wesen und die Anwendung des verjüngten 
Maßstabes einzuführen.“ 
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c. 
194) In betreff der methodischen Behandlung des Unterrichts 
ist noch Voolgendes zu bemerken. 
AB.: „Beim Unterrichte sind die Schüler durch Erläuterungen 
und Eorenn in das Verständnis der zu lösenden Aufgaben einzu- 
führen, sowie zur Auffindung des einzuschlagenden Weges anzuleiten.“ 
Dr. Wild, Stoffpläne 2c. (Zusätze): „Durch sorgfältiges An- 
schauen und ein entsprechendes Lehrgespräch müssen die Kinder finden 
und zusammenfassend aussprechen lernen, 1. was zu zeichnen und 2. wie 
dasselbe herzustellen ist.“ 
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Einführung in das Ver- 
ständnis der zu lösenden Aufgaben, insbesondere der geometrischen 
Grundbegriffe, ist erste Vorbedingung fürs Zeichnen; deshalb ist jede 
Aufgabe durch eine Besprechung einzuleiten.“ 
„Die Besprechung ornamentaler Formen hat sich nicht bloß auf ihre 
Zusammensetzung, auf die Zahl, Gestalt, Größe und Lage ihrer Teile 
zu erstrecken, sondern auch auf ihren Inhalt und Zweck, sowie auf die 
ihnen eigentümliche Schönheit.“ 1 
„Von Anfang an sollen die Schüler gewöhnt werden, aus den 
linienreichen Lebensformen die einfachen Grundformen abzuleiten. “ 
Vergl.: Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II. 
„Es ist wünschenswert, nicht allzulange bei den geradlinigen Figuren 
zu verweilen, sondern der Ausführung gebogener Linien größere 
Pflege als bisher zu widmen.“ 
„Die Schüler sind anzuleiten, jedes Zeichenobjekt in der ihm ent- 
sprechenden Technik darzustellen. Bei Darstellung von Blatt= und 
Blütenformen läßt sich mit Vorteil die freie Pinselarbeit (ohne Bleistift- 
vorzeichnung) verwenden. Auch können nach farbigen Naturgegen- 
ständen (Blüten, Herbstblätter, Schmetterlinge 2c.) Ubungen im Treffen 
von Farben vorgenommen werden.“ 
„Von vornherein ist das Gedächtniszeichnen als eine der 
wichtigsten Ubungen zu betreiben. Durch dasselbe sollen die gewonnenen 
Formvorstellungen befestigt und den Schülern zum vollen Eigentume 
gemacht werden, damit ihnen das Zeichnen zu einem Ausdrucksmittel 
wird, wie es die Sprache ist.“ Vergl.: Lehrplan für den Bezirk 
Chemnitz II;:; Baunack, Lehrplan 2c. 
190) G. B.: „Den Knaben wird Gelegenheit geboten, Vorder- 
ansichten, z. B. Türen, Tore, Schränke, Fenster, Gitter, Monumente, 
— den Mädchen aber, ebene Fierformen, z. B. Rosetten, Sterne, 
Ranken, Kanten, Bänder, Bordüren, sowie Umrisse von Blättern, 
Blüten und Blumen zu zeichnen. . 
Lehrplan f. d einfachen Volksschulen. 11. Aufl. 10
	        
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