148 § 9. Turnen.
Deutlichkeit, womit es dem Schüler gelungen ist, seine eigenen Vor-
stellungen über Form und Erscheinung der Dinge auszudrücken. Das
Arbeiten nach Vorlagen muß als ein Hindernis der Erziehung zu selb-
ständiger Auffassung angesehen und darum ausgeschieden werden
(Dr. Anz.).“
Vergl. zu vorstehenden Anmerkungen u. a.: Flinzer, Lehrbuch
des Zeichenunterrichts (Bielefeld).
89.
Turnen.
1. Der Turnunterricht soll die körperliche Kraft und Ge—
wandtheit der Schulkinder unter Gewöhnung derselben zu an—
ständiger Haltung und pünktlichem Gehorsam ½) entwickeln.
2. Der Unterricht kann — namentlich in gegliederten
Schulen — durch Turnspiele 1/9) vorbereitet werden; besondere
Lektionen sind für denselben womöglich vom fünften Schuljahre
zu bestimmen.
3. In Ermangelung bedeckter Räumlichkeiten können die
Turnübungen auf das Sommerhalbjahr beschränkt werden.
4. Der Unterricht erstreckt sich vorzugsweise auf Frei= und
Ordnungsübungen in angemessener Auswahl 200) und Abwechs-
lung 200b), sodann auf Stab= und Springübungen 2000 u. 4).
5. Als Lehrmittel sind hierzu hölzerne Windestäbe,
Springel und ein langes Schwungseil erforderlich#3).
6. Für weitergehenden Turnunterricht ?02) ist ein Schwebe-
baum, sowie eins der üblichen Hang= und Stemmgeräte?“)
[Barren, Leitern, Stangen 2c.] zu beschaffen.203b)
Zu 89.
198) Über die Aufgabe des Turnunterrichts sprechen sich die G. B.
folgendermaßen aus.
„Das Turnen in der Volksschule bezweckt Stärkung des jugend-
lichen Körpers und Erhaltung seiner Gesundheit, insbesondere Er-
werbung körperlicher Gewandtheit und dadurch Herrschaft des Geistes
über den Leib.“ „Durch die beim Turnen erforderliche Pflege des
Ordnungs= und Schönheitssinnes und die Unerläßlichkeit gemeinsamen
pünktlichen Gehorsams soll dieser Unterricht auch in sittlicher Beziehung
stärkend und veredelnd einwirken.“