Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8 10. Weibliche Handarbeiten. 155 
kleinertem Maßstabe. — 3. Zeichnen der Wäsche. Erlernung der 
Zeichenstiche nach der Regel. Zeichnen eines einfachen Modelltuches, 
später Zeichnen von Wäschestücken. — 4. Flicken. Erlernung der 
wichtigsten Flickkormen an einem Modelltuche, wozu das Nähtuch mit 
verwendet werden kann. Anwendung des Gelernten auf schadhafte 
Wäschestücke. — 5. Stopfen. Erlernung der nötigsten Stopfe an 
einem Stopftuche. Anwendung des Gelernten auf schadhafte Wäsche- 
stücke. — 6. Häkeln. Fleißige Schülerinnen, welche die bestimmten 
Aufgaben früher vollendet haben, erhalten Anweisung in Häkelformen. 
Auch ist ihnen gestattet, in den letzten drei Wochen vor Weihnachten 
die Nadelarbeitsstunden zur Anfertigung von Weihnachtsarbeiten zu 
verwenden, wenn sie bis zu dieser Zeit das für ihre Klasse festgesetzte 
Ziel erreicht haben. 
In Grüllichs Lehrplan rc. wird die Arbeit auf die einzelnen 
Klassen, deren jede wöchentlich 2 Unterrichtsstunden haben soll, 
folgendermaßen verteilt: a) Sechsklassige Schule. Klasse IV: 
Lehren des Strickens am Waschfleck. Der Strumpf. Klasse III: Weiter- 
Übung im Stricken. Lehren des Häkelns. Klasse II, Unterabteilung: 
Fortübung im Häkeln. Das Zeichentuch. (Nach Befinden Stopfen.) 
Oberabteilung: Lehren des Nähens am Nähtuch. Das Frauen- 
hem—d (Zeichnen des Schnittes und Zuschneiden.) Klasse I, Unter- 
abteilung: Das Frauenhemd. Das Mannshemd. (Zeichnen der Schnitte, 
Zuschneiden.) Oberabteilung: Das Stopftuch. Das Namensticktuch. 
(Filetstricken.) b) Vierklassige Schule. Klasse II, Unterabtei- 
lung: Lehren des Strickens am Waschfleck. Ein Paar Strümpfe. 
Oberabteilung: Fortübung im Stricken. Lehren des Häkelns am 
Modell. Klasse I, Unterabteilung: Das Zeichentuch. (Stopfen.) 
Das Nähtuch. Das Hemd. Zeichnen der verkleinerten Schnitte (Ubung im 
Zuschneiden). Oberabteilung: Das Hemd. Das Stopftuch. Das Stick- 
tuch. c) Zweiklassige Schule. In Klasse I sind 4 Abteilungen 
zu bilden, denen die 4 Jahrespensen vierklassiger Schulen der Reihe 
nach zugewiesen werden. Vergl. hierzu Anmerkung 207P. 
Lehrplan für den Bezirk Glauchau: 5. Schuljahr. Stricken am 
Srrickstreifen und Strumpf. 6. Schuljahr. Abschluß des Strumpf= 
strickens, Anstricken, Vorübungen am Zeichentuch. 7. Schuljahr. 
Nähen am Nähtuch, Zuschneiden und Nähen eines Frauenhemdes. 
8. Schuljahr. Ubungen im Stopfen, Flicken, Ausbessern und Ein- 
stricken, bei ausreichender Zeit Nähen eines Manns= oder eines zweiten 
Frauenhemdes. Im Lehrplane nicht vorgesehene Arbeiten dürfen in 
der Regel nur von solchen Schülerinnen angefertigt werden, (die ihr 
Jahresziel gut erreicht haben. 
Lehrplan für den Bezirk Olsnitz: 1. Arbeitsjahr. Das 
Stricken, und zwar a) das Strickband, b) der Strumpf. 2. Arbeits- 
jahr. Das Zeichnen am Zeichentuche. 3. Arbeitsjahr. Das Nähen 
am Nähtuche. 4. Arbeitsjahr. Zuschneiden und Nähen des Hemdes. 
Daneben sollen die Schülerinnen wo irgend möglich angehalten werden, 
beim Ausbessern von Kleidungs= und Wäschestücken anzuwenden, was 
sie bereits gelernt haben. „Nur die geschickten, fleißigen Kinder dürfen
	        
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