14 § 2. Religions= und Sittenlehre.
2. Als Lehrmittel sind der kleinere bez. größere Diözesan-
katechismus, sowie eine Sammlung biblischer Geschichten zu
benutzen.
a) Biblische Geschichte und Terikopenerklärung.
1. In den Elementarklassen wird mit einem religiösen
Anschauungsunterrichte begonnen. Durch denselben sollen die
Schulkinder mit den einfachsten biblischen Erzählungen vorzugs-
weise aus dem Leben der Patriarchen und Jesu Christi, mit
den Anfangsgründen des Katechismus, mit den ihnen nahe
liegenden Erscheinungen des christlichen Lebens in Haus, Schule
und Kirche, sowie mit den in diesen Lebenskreisen begründeten
sittlich-religiösen Verpflichtungen und Ubungen bekannt gemacht
werden. Leicht faßliche Verse und Sittensprüche werden ge-
lernt. — Wöchentlich 2 bez. 1 Stunde.
2. In den Mittel-, besonders aber in den Oberklassen ist
die Biblische Geschichte unter Hervorhebung der Person Christi
in größerer Ausführlichkeit zusammenhängend und mit steter
Hinweisung auf die Beziehungen des Alten und Neuen Testa-
ments zueinander, auf den Katechismus und das Leben zu
behandeln. — Wöchentlich 1 Stunde.
3. Für die Oberklassen findet der biblische Geschichtsunter-
richt durch die Perikopenerklärung, bei welcher nicht allein auf
das Verständnis des biblischen Ausdruckes, sondern auch und
vornehmlich auf die Erkenntnis der in den Evangelien und
Episteln enthaltenen Hauptwahrheiten hingewirkt werden soll,
seine Ergänzung. — Wöchentlich 1 bez. ½ Stunde.
Lehrkurse zweijährig.
b) Katechismuslehre.
1. Dieser Unterricht ist in den Mittelklassen nach dem
kleinen, bei vorgeschritteneren Jahrgängen — aber mit Aus-
lassung der für die letzten Schuljahre zu reservierenden Fragen
— nach dem größeren Katechismus so zu erteilen, daß die