Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

14 § 2. Religions= und Sittenlehre. 
2. Als Lehrmittel sind der kleinere bez. größere Diözesan- 
katechismus, sowie eine Sammlung biblischer Geschichten zu 
benutzen. 
a) Biblische Geschichte und Terikopenerklärung. 
1. In den Elementarklassen wird mit einem religiösen 
Anschauungsunterrichte begonnen. Durch denselben sollen die 
Schulkinder mit den einfachsten biblischen Erzählungen vorzugs- 
weise aus dem Leben der Patriarchen und Jesu Christi, mit 
den Anfangsgründen des Katechismus, mit den ihnen nahe 
liegenden Erscheinungen des christlichen Lebens in Haus, Schule 
und Kirche, sowie mit den in diesen Lebenskreisen begründeten 
sittlich-religiösen Verpflichtungen und Ubungen bekannt gemacht 
werden. Leicht faßliche Verse und Sittensprüche werden ge- 
lernt. — Wöchentlich 2 bez. 1 Stunde. 
2. In den Mittel-, besonders aber in den Oberklassen ist 
die Biblische Geschichte unter Hervorhebung der Person Christi 
in größerer Ausführlichkeit zusammenhängend und mit steter 
Hinweisung auf die Beziehungen des Alten und Neuen Testa- 
ments zueinander, auf den Katechismus und das Leben zu 
behandeln. — Wöchentlich 1 Stunde. 
3. Für die Oberklassen findet der biblische Geschichtsunter- 
richt durch die Perikopenerklärung, bei welcher nicht allein auf 
das Verständnis des biblischen Ausdruckes, sondern auch und 
vornehmlich auf die Erkenntnis der in den Evangelien und 
Episteln enthaltenen Hauptwahrheiten hingewirkt werden soll, 
seine Ergänzung. — Wöchentlich 1 bez. ½ Stunde. 
Lehrkurse zweijährig. 
b) Katechismuslehre. 
1. Dieser Unterricht ist in den Mittelklassen nach dem 
kleinen, bei vorgeschritteneren Jahrgängen — aber mit Aus- 
lassung der für die letzten Schuljahre zu reservierenden Fragen 
— nach dem größeren Katechismus so zu erteilen, daß die
	        
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