Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

162 8 12. Anfang und Schluß des Unterrichts. 
Zu 812. 
218) Vergl. hierzu 8 58 der Ausführungsverordnung zum Gesetze 
über das Elementarvolksschulwesen vom 9 Juni 1835: „Der Unter- 
richt ist vor= und nachmittags pünktlich zu beginnen und jeden Tag 
mit Gebet und bei den hierin geübten Kindern zugleich mit Gesang 
sowohl vorzu ereiten als zu beschließen.“ Ferner: Anmerkung 7 
und Lehrplan für die Fortbildungsschulen 2c., § 10. 
„Von Bedeutung ist es, bei den Schulgebeten wie der Gedanken- 
losigkeit, so auch der Gedankenzersplitterung vorzubeugen. Es wird 
daher nicht Tag für Tag ein und dasselbe Geber zu sprechen, sondern 
auf angemessenen Wechsel und zugleich darauf Bedacht zu nehmen sein, 
daß Gesang und Gebet dem Inhalte nach zusammenstimmen. Statt 
des Gebets können auch von den Schülern gelerute Bibelsprüche ver- 
wendet werden, die Bekenntnis= oder Gebetscharakter an sich tragen 
und mit dem Lehrstoffe in innerem Zusammenhange stehen, der beim 
Religionsunterrichte behandelt werden soll oder behandelt worden ist. 
Auch wichtigere Vorkommnisse in Schule und Leben, die kirchlichen 
Festzeiten, der Lauf des bürgerlichen Jahres 2c. sollten nicht unbeachtet 
bleiben.“ 
Baunack, Lehrplan r2c.: „Der religiöse Memorierstoff, soweit er 
in dazu passenden Sprüchen und Liedern besteht, mag auch zum 
Singen und Beten beim Anfang und Schluß der Schule fleißig benützt 
werden. Die Kinder erhalten damit gewissermaßen eine praktische 
Anleitung, wie man das Gelernte anwenden und verwerten soll. 
Manche Sprüche, die nicht gerade Gebetsform haben, dürften sich 
leicht in letztere übertragen lassen. Das Vaterunser und Luthers 
Morgensegen haben selbstverständlich ihren Platz auch in der Schule.“ 
Vergl. hierzu: Grüllich, Ein Einblick in die Volksschule 2c 
(Meißen); Schreyer, Entwurf 2c.; Anmerkung 16 und 19 b. 
Möge auf unserer Volksschule, die die alte fromme 
Sitte tren bewahren will, ihrem Unterrichte durch täg- 
liches Gebet eine höhere Weihe zu geben, auch fernerweit 
Gottes Segen ruhenl! 
 
	        
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