Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8 2. Religions- und Sittenlehre. 19 
Schreyer (Entwurf zu Stoff= und Stundenplänen für die ein- 
fachen Volks= und allgemeinen Fortbildungsschulen: 4. Aufl. 1900, 
Annaberg) empfiehlt sechs= bis achtklassigen Schulen für das 1. Schul- 
jahr 12, für das 2. 30 Geschichten aus dem Alten und Neuen Testa- 
mente, für das 3. 40 alt= und für das 4. 40 neutestamentliche Ge- 
schichten. In vierklassigen Schulen soll Klasse IV den für die ersten 
beiden, Klasse III den für die folgenden beiden Schuljahre ausgewählten 
Lehrstoff wechselweise behandeln. Für die Unterklasse zweiklassiger 
Schulen sind die Pensen des 3. und 4. Schuljahres in jährlichem 
Wechsel bestimmt. 
Dr. Putzger (Lehrplan für den Religionsunterricht in zwei-, 
vier= und sechsklassigen Volksschulen, 2. Aufl. 1900; Borna-Leipzig): 
Vier= und sechsklassige Schule. 1. Jahr. 20 alt= und neutestament- 
liche Geschichten. 2. Jahr. Erweiterung bis zu 40 alt= und neu- 
testamentlichen Geschichten. 3. Jahr. 40 Geschichten aus dem Alten 
Testament (bis Elisa). 4. Jahr. 40 Geschichten aus dem Neuen 
Testament. Zweiklassige Schule. 1. und 3. Jahr. 40 Geschichten aus 
dem Alten Testament (bis Elisa). 2. und 4. Jahr. 40 Geschichten 
aus dem Neuen Testament. 
Bezirk Rochlitz: Vierklassige Schule. Klasse IV. Jedes Jahr 
25 Geschichten des Alten und Neuen Testaments, die sich in betreff der 
geschichtlichen Folge ergänzen. Klasse III. In einem Jahre 25 Ge- 
schichten des Alten, im andern 25 des Neuen Testaments, womit bereits 
eine Grundlage der Heilsgeschichte geboten werden soll. Zweiklassige 
Schule. Für die Unterklasse gilt das Pensum der III. Klasse vier- 
klassiger Schulen. . 
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne für die einfache Volksschule; 
Leipzig): „Zweijähriger Kurfus für die Unterklasse der zweiklas- 
sigen Volksschule! Aber nicht in einem Jahre Altes und im zweiten 
Neues Testament, auch nicht in einem Jahre diese, im andern jene 
Geschichten; sondern man bilde zwei Reihen, von denen die eine die 
Haupt-, die andere die Nebengeschichten enthält, und behandle in einem 
Jahre die erste, im andern die zweite Reihe sorgfältiger, bringe dabei 
aber an den betreffenden Stellen die Geschichten des Vorjahres wieder 
zum Bewußtsein. In vierklassigen Schulen soll Klasse IV mit einer 
Reihe teils alt-, teils neutestamentlicher Geschichten bekannt gemacht 
werden, Klasse III den Unterricht in zwei Jahreskursen wie die Unter- 
klasse der zweiklassigen Volksschule erhalten.“ 
Der „Lehrplan für zwei= und vierklassige Schulen in dem Inspek- 
tionsbezirke Döbeln (Döbeln, 1883)“ bestimmte für die Unterklasse der 
weiklassigen Schule 35 Geschichten des Alten und 35 des Neuen 
Testaments, von denen die 40 wichtigsten jedes Jahr, die 30 übrigen 
dagegen nur aller zwei Jahre ausführlich behandelt werden sollten. In 
vierklassigen Schulen waren mit den Kindern des 1. und 2. Schul- 
jahres 18 alt= und 18 neutestamentliche Geschichten durchzunehmen; zu 
diesen sollten dann für die Kinder des 3. und 4. Schuljahres noch 
24 Geschichten aus dem Alten und 28 aus dem Neuen Testamente 
treten. Nunmehr aber ist dies folgendermaßen abgeändert worden. 
Zweiklassige Schule: In Klasse II vornehmlich fürs 1. und 2. Schul- 
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