Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

20 § 2. Religions= und Sittenlehre. 
jahr ein grundlegender Kursus mit 16 alt= und 16 neutestament- 
lichen Geschichten, fürs 3. und 4. Schuljahr ein zweijähriger er- 
weiternder Kurfus mit zwei einander ergänzenden Stoffreihen, deren 
jede 15 alt= und 15 neutestamentliche Geschichten bietet. Vierklassige 
Schule: In Klasse IV der grundlegende Kursus mit Hinzunahme 
von je 4 Geschichten des Alten und Neuen Testaments, in Klasse III 
der erweiternde Kursus. S. hierzu Anmerkung 13. 
Baunack (Lehrplan für die zwei= und dreiklassigen Schulen des 
Olsnitzer Inspektionsbezirks; Plauen, 1887) hatte für die Unterklasse 
zweiklassiger Schulen einen Hauptkursus von 60 Geschichten aus 
dem Alten und Neuen Testamente, die alljährlich durchzunehmen 
waren, und einen Nebenkursus von 20 teils alt-, teils neutestamentlichen 
Geschichten vorgesehen, die jenen zur Hälfte in dem einen, zur Hälfte 
in dem andern Schuljahre noch hinzugefügt werden könnten. — Später 
(durchges. Aufl. 1901; Olsnitz i. V.) ist das Jahrespensum auf 58 Ge- 
schichten herabgesetzt worden. 
Nach dem „Lehrplan für die zweiklassigen einfachen Volksschulen 
des Schulinspektionsbezirks Dippoldiswalde (1891/93)“ sind der 
Unterklasse 30 alt= und 30 neutestamentliche Hauptgeschichten zu- 
gewiesen, die jedes Jahr durchgenommen werden sollen; zu ihnen 
treten als Nebenkursus in jährlichem Wechsel noch 10 Geschichten des 
Alten und 10 des Neuen Testaments. 
In den zweiklassigen Schulen des Bezirks Kamenz waren 
früher für die Unterklasse zwei gleichgroße Jahreskurse bestimmt, deren 
jeder in gruppenweiser Anordnung (Haupt= und Nebengruppen) alt- 
und neutestamentliche Geschichten umfaßte. Im Anschluß hieran sind 
später versuchsweise zwei einander ergänzende Jahreskurse mit je 
14 Geschichten des Alten und 24 bez. 23 Geschichten des Neuen Testa- 
ments eingerichtet worden. Jetzt ist folgende Stoffanordnung maß- 
gebend: Lehrgang I. Altes Testament: Urzeit, Erzväter, Moses bis 
zum Auszuge aus Agypten (bis Ende des Kirchenjahres). Neues Testa- 
ment: Jesu Kindheit, Leiden, Sterben und Begräbnis (bis Ende des 
Schuljahres). Lehrgang II. Neues Testament: Jesu Auferstehung, 
Erscheinungen und Himmelfahrt, Ausgießung des heiligen Geistes und 
Gründung der christlichen Kirche (bis Pfingsten); Jesu Wirksamkeit — 
Jünger, Wunder, Lehre — (bis Ende des Kirchenjahres); Jesu Kindheit, 
Leiden, Sterben und Begräbnis (bis Ende des Schuljahres). S. hierzu 
Anmerkung 13. 
Im „Entwurf eines Lehrplanes für die Volksschulen des Bezirks 
Glauchau“ wird für die II. Klasse zweiklassiger, sowie für die 
IV. und III. Klasse vierklassiger Schulen bestimmt, daß sich der 
Unterricht zunächst bis Pfingsten mit neutestamentlichen Geschichten 
(Auferstehung Jesu bis Stephanus, bez. bis zur Ausgießung des 
heiligen Geistes oder bis zu Pauli Bekehrung), sodann bis Mitte 
November mit alttestamentlichen (Schöpfung bis Ahab, bez. bis David 
oder bis zu Elisa und Tobias), endlich bis Ostern wiederum mit neu- 
testamentlichen (Verkündigung bis zum Begräbnis Jesu) beschäftigen soll. 
S. Bang schlägt in seiner Schrift „Das Leben Jesu“ (4. Aufl. 1902) 
für die Unterklasse zweiklassiger Schulen zwei Jahreskurse vor.
	        
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