32 §2. Religions= und Sittenlehre.
G. B. „Der Katechismusunterricht soll praktisches Christentum
pflegen. Als abschließender Unterricht hat er ein anschauliches Bild
von der Liebestätigkeit zu entwerfen, wie sie seit der Apostelzeit geübt
worden ist und gegenwärtig von der Inneren Mission durch Fürsorge
für die Armen und Kranken, für die pflegebedürftige Kinderwelt, für
die gefährdete Jünglings= und Männerwelt, für die gefährdete Frauen-
und Mädchenwelt geübt wird. Auch soll er diejenigen Aufgaben,
Fragen und Einrichtungen der Kirche behandeln, ohne deren Ver-
ständnis ein evangelischer Christ unfähig ist, am kirchlichen Gemeinde-
leben sich wirksam zu beteiligen.“ — Uber die Werke der Inneren
Mission orientiert sehr gut: R. Weidauer: Handbuch der Liebes-
tätigkeit im Königreich Sachsen. Dresden 1902.
S. auch Anmerkung 18 Abs. 2.
Man hat auch vorgeschlagen, das Lesebuch zur Belebung der
Katechismuslehre gelegentlich heranzuziehen, anderseits aber Bedenken
dagegen erhoben. Sollte es aber wahrhaft pädagogischem Takte nicht
gelingen, die gefürchteten Mißgriffe zu vermeiden? Jedenfalls kann
zugestanden werden, daß die Schule, wie wohlmeinend geäußert worden
ist, „die Füglichkeit habe, bei der Benutzung eines volkstümlich ge-
haltenen Lesebuchs das Kind auch in christlicher Erkenntnis und evan-
gelischem Leben zu fördern“. S. hierzu: Dr. Putzger, Lehrplan 2c.;
ehrplan für den Bezirk Chemnitz II.
Sorgen wir ja für eine recht anregende und zugleich erbau-
liche Unterweisung der Jugend in unserem bekenntnismäßigen Glauben!
Zur Vorbereitung auf den Katechismusunterricht ist u. a. das
Studium folgender Schriften zu empfehlen: Grüllich, Skizzen zur
unterrichtlichen Behandlung des Kleinen Katechismus Dr. Luthers
(Meißen); Dr. Hempel, Zum Katechismusunterrichte (Leipzig);
Dr. Wild, Der Kleine Katechismus D. Martin Luthers, unter Zu-
grundelegung des verordneten religiösen Memorierstoffes erklärt (Dresden);
Kälker, Der Katechismusstoff rc. (Dresden).
20b) G. B. „Das gewöhnliche Unterrichtsverfahren leidet daran,
daß die Kinder nicht hinreichend in den Katechismus eingeführt
werden. Wenn der Lehrer bei Beginn der Lektion das zu behandelnde
Katechismusstück zwar hersagen läßt, aber bei der Besprechung nicht
an dasselbe anknüpft, sondern dem Gange dogmatischer Handbücher,
vielleicht auch dem des Seminarheftes folgt, so gewinnen die Schüler
in der Regel kein Verständnis von dem Zusammenhange, in welchem
die Ausführungen des Lehrers zu dem betreffenden Katechismusstücke
stehen. Und eben darum verlieren sie so leicht die gewonnenen Ge-
danken, denen jeder feste Anhalt im Gedächtnis fehlt; sie verlieren
aber auch die Worte des Katechismus, denn diese sind ihnen nicht voll
ausgelegt und zu Gemüte geführt worden.“
Sehr beachtlich erscheint daher folgende Verfügung einer aus-
ländischen Regierung: „Der Katechismusunterricht wird dadurch, daß
in denselben die christliche Dogmatik eingezwängt wird und daß darüber
das einfache, klare, unübertrefflich schöne Katechismuswort zu kurz