§ 2. Religions= und Sittenlehre. 35
fassenden Abschlußkursus von einigen Stunden die Gewinnung des
spezisischen Katechismusaufbaues zuweisen müssen.“
22) Dieses Verhältnis tritt bereits bei vierklassigen Schulen
ein; den eingehenderen Unterweisungen der ersten Klasse ist ein vor-
bereitender Kursus bei Klasse II vorauszuschicken.
„Es ist von der größten Bedeutung, diese Forderung planvoll
durchzuführen; vielfach trägt unser Katechismusunterricht gerade deshalb
nicht die erwünschten Früchte, weil mit Kindern des fünften und
sechsten Schuljahres schon zu schwierige Fragen besprochen werden.“
Dr. Wild (Stoffpläne 2c.): „In vier= und mehrklassigen Schulen
sind im fünften und sechsten Schuljahre besonders die grammatisch-
logische Gliederung der Katechismusstücke, ihr sprachlicher Ausdruck, wie
die den wichtigsten und leichter verständlichen Katechismuswahrheiten
zugrunde liegenden Tatsachen und Erfahrungen zum Verständnis zu
bringen, während im siebenten und achten Schuljahre der innere Zu-
sammenhang der Hauptstücke aufzuzeigen ist, auch die Punkte, für
welche die Kinder früher noch nicht reif waren, eingehender zu be-
sprechen und die notwendigsten Begriffe auf dem Wege der Induktion
festzusetzen sind. Selbstverständlich ist überall nicht bloß das Wissen,
sondern auch Gemüt und Wille religiös zu bilden.“
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne 2c.) bemerkt hinsichtlich der vier-
klassigen Schule, in Klasse II seien die leichteren Pensen zu behandeln,
in Klasse I müsse der Unterricht dem Umfange nach weiter, dem Inhalte
nach tiefer sein.
Grüllich (Lehrplan rc.): „Entsprechend der Fassungskraft der Kinder
muß sich der Kursus für die 1. Oberstufe (5. und 6. Schuljahr) viel
einfacher und schlichter, knapper und kürzer halten als der für die 2. Ober-
stufe (7. und 8. Schuljahr). Die größeren Katechismusschriften verleiten
die Lehrer leicht, zu ausführlich zu werden 2c.“
Schütze: „Der Unterricht der niederen Stufe unterscheidet sich
von dem der oberen hauptsächlich dadurch, daß jener seinen Gegen-
stand im engsten Anschluß an den Wortlaut des Katechismus vor-
wiegend auf der beim Kinde vorhandenen geschichtlichen Grundlage
behandelt.“ Doch ist hierbei, wie von anderer Seile betont wird, „von
einer zerstreuenden Menge geschichtlichen Stoffes abzusehen und mög-
lichste Einheitlichkeit desselben zu erstreben.“
Fink: „Bei der Behandlung der Katechismussätze im 5. und
6. Schuljahre (Klasse II der vierklassigen Schule) ist immer von einer
bezüglichen biblischen Geschichte auszugehen. Aus ihr ist unter
Heranziehung und Vergleichung verwandter Geschichten die religiös-
sittliche Wahrheit zu finden, die dann im Wortesausdrucke des Katechis-
mus anzueignen und auf das Leben der Kinder anzuwenden ist. Im
7. und 8. Schuljahre (Klasse 1 der vierklassigen Schule) kann der Lehrer
von dem gut vorgesprochenen Katechismusworte ausgehen. Nach sprach-
licher und inhaltlicher Zergliederung sind die Grundbegriffe unter Herbei-
ziehung biblischen Anschauungsmaterials ungekünstelt zu erläutern und
mit Verwertung von Sprüchen und Liederversen auf die kindlichen
Lebensverhältnisse zu beziehen.“
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