Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

46 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
heit und Ordnung des mündlichen Gedankenausdrucks hin- 
zuwirken 32). 
2. Dieselben knüpfen sich zunächst vorzüglich an die Gegen- 
stände des Anschauungsunterrichts (8 6)38), Jpäter namentlich 
an den Inhalt des Lesebuchs?“). 
3. Einige Lesestücke (prosaische und poetische) sind von den 
Schülern aller Stufen zu memorieren und mit Ausdruck vor- 
zutragen 35). 
4. Außerdem soll die Sprechfertigkeit durch Forderung voll- 
ständiger Antworten, wiederholender Erzählungen und Be- 
schreibungen, bündiger Lösung von Aufgaben und übersichtlicher 
Zusammenfassung entwickelter Gedanken bei jedem Unterrichte 
tunlichst gefördert werden 5). 
5. In wendischen Schulen ist von Beginn der Schulzeit 
darauf zu halten, daß die Kinder auch in deutscher Sprache 
sich ausdrücken lernen 37). 
b) Kesen. 
1. Durch den Leseunterricht sollen die Schülex befähigt 
werden, jhrem Bildungsstande angemessene Lesestücke n deutscher 
und lateinischer 7.) Schrift Aautrichtig,“ deutlich, fließend, unter 
Beobachtung der Interpunktion, sowiermit sinngemäßer Betonung 
zullesen, dieselben auch dem wesentlichen Inhalte nach zuperstehen?). 
2. Als Lehrmittel ist außer der'Lesemaschine“) und der 
Fibel"!) ein der Gliederung der Schule entsprechendes) 
sachlich wie sprachlich gediegenes 13)./Lesebuch"“) volkstümlicher 
Art zu verwenden". 
3. Am Schlusse des zweiten Schuljahres soll Fertigkeit 
im Wort= und Satzlesen nach Maßgabe der Fibel erreicht 
sein"5); während der übrigen Schulzeit ) ist diese Fertigkeit 
an Lesestücken von allmählich sich steigernder Schwierigkeit weiter 
zu entwickeln 5). 
 
	        
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