Vorwort.
Der vom Königl. Ministerium des Kultus und öffent—
lichen Unterrichts mittelst Bekanntmachung vom 5. November
1878 veröffentlichte Lehrplan für den Unterricht in ein—
fachen Volksschulen ist auf Grund gutachtlicher Berichte
der Bezirksschulinspektoren des Landes aufgestellt worden.
Da für den gedachten Lehrplan eine möglichst gedrängte
Fassung zu wählen war, konnte bei Bearbeitung desselben
vieles von dem, was jene Berichte vorschlagen, nur im all—
gemeinen berücksichtigt werden.
Verfasser glaubte indes, den beteiligten Kreisen auch das
Besondere dieser Vorschläge insoweit zugänglich machen zu
sollen, als es zur Begründung und Erläuterung der im
Lehrplane getroffenen Bestimmungen dienen kann oder dazu
sich eignet, deren Ausführung im einzelnen durch Fingerzeige
und Anregungen in erwünschter Weise zu unterstützen.
Der betreffende Stoff ist daher in den Anmerkungen vor—
liegender Schrift unter dem Zeichen „G. B.“ verwertet worden.
Dabei schien es notwendig, zugleich auf die vornehmlich in—
ländische Schulverhältnisse behandelnden methodischen Schriften
der Bezirksschulinspektoren in Löbau, Bautzen und Grimma
Bezug zu nehmen. Von der Benutzung anderer Literatur
ist abgesehen worden.
Einiges hatte der Verfasser selbst hinzuzufügen.
Möge seine Arbeit der Entwicklung des vaterländischen
Volksschulwesens förderlich sein.
Dresden, im November 1878.
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