Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

52 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
unterrichts selbst einander möglichst in die Hände arbeiten. Daraufhin 
bedarf allerdings der spezielle Lehrplan jeder Schule der sorgfältigsten 
Gliederung, damit eins gehörig in das andere greife. Einzelne 
nähere Andeutungen hierüber geben die Bestimmungen des Lehr- 
planes: § 3a Abs. 2 u. 3; § 3b Abs. 4 u. 5; § 3c Pkt. 1 Abfs. 2; 
§3c Plt. 2 Abs. 2 u. 3; 5 3c Pkt. 3 Abs. 2, 4 u. 5;1 § 34 Abfs. 2, 
3, 6 u. 7. 
Vergl.: Dr. Seyfert, Lehrplan für den deutschen Sprachunterricht 
(Leipzig, E. Wunderlich); Gustav Rudolph, Der Deutschunterricht 
(Leipzig, E. Wunderlich). 
32) Nach den G. B. mag die Schule in dieser Beziehung da und 
dort eine recht schwierige Aufgabe haben. „Aber wieviel es koste, 
den Kindern die Zunge zu lösen, ihnen Mut und Lust zum Sprechen 
einzuflößen, ihr verdorbenes Deutsch in gutes zu übersetzen, sie an 
eine deutliche Aussprache der einzelnen Laute, sowie an richtige und 
geordnete Darstellung ihrer Gedanken in der Rede zu gewöhnen: der 
Lehrer dürfe namentlich in dieser Arbeit nicht ermüden, müsse von 
Anfang an mit nachdrücklicher Zähigkeit um die Verbesserung des 
sprachlichen Ausdrucks sich bemühen. Was er damit erreiche, komme 
ihm alsdann bei allem Unterrichte sehr wohl zustatten.“ 
Vergl.: E. Lüttge, Die mündliche Sprachpflege (Leipzig, E. Wunder- 
lich); Prof. Dr. Schumann, Der Sachse als Zweisprachler. 
In den G. B. wird die Bedeutung der Mundart für den Unter- 
richt hervorgehoben. „Je öfter die Kinder, besonders auf dem Lande, 
veranlaßt werden, für schriftdeutsche Wörter die in der Haussprache ge- 
bräuchlichen anzugeben, um so mehr wird falschem Verständnis des 
Gelesenen oder Gehörten vorgebeugt. Durch die Gegenüberstellung der 
schriftdeutschen und der mundartlichen Ausdrücke, Satzformen 2c. soll 
den Kindern die Eigenart des Schriftdeutschen recht klar bewußt werden 
und sie sollen vermeiden lernen, in Rede und Schrift Mundartliches 
und Schriftdeutsches in unberechtigter Weise zu vermengen, wie das so 
häufig geschieht.“ Vergl. Dr. Stephan und Dr. Michel, Lehrplan 
für Sprachübungen (Leipzig, Verlag von B. G. Teubner). 
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze IV): „Damit von der Elementar- 
stufe an das Sprachgefühl der Kinder gebildet und die Erkenntnis 
der Sprachgesetze ausreichend vorbereitet und angebahnt wird, sind bei 
den Sprechübungen die Resultatsätze, welche gewonnen werden, sorg- 
fältig nach bestimmten, wohlgeordneten Sprachformen zu bilden und 
durch einfaches, zweckentsprechendes, auch von den Schülern zu übendes 
Abfragen einzuprägen, zu zergliedern und allmählich zur Festsetzung 
der die Spracherscheinungen charakterisierenden Merkmale zu benutzen.“ 
Baunack (Lehrplan 2c.): „Von vornherein ist bei den Kindern die 
Feigheit und Redeträgheit zu bekämpfen. Sie sind an ein lautes, 
lautreines, deutliches, möglichst fließendes, zusammenhängendes und 
richtig betontes Sprechen beharrlich zu gewöhnen. Auf den Unterschied 
des Hochdeutschen von der Mundart hinsichtlich der Vokale, der Endungen, 
der Formenbildung, der Wortstellung rc. sind sie bei jeder Gelegenheit 
(auch noch in der Oberklasse) aufmerksam zu machen.“ „Wieviel die
	        
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