52 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
unterrichts selbst einander möglichst in die Hände arbeiten. Daraufhin
bedarf allerdings der spezielle Lehrplan jeder Schule der sorgfältigsten
Gliederung, damit eins gehörig in das andere greife. Einzelne
nähere Andeutungen hierüber geben die Bestimmungen des Lehr-
planes: § 3a Abs. 2 u. 3; § 3b Abs. 4 u. 5; § 3c Pkt. 1 Abfs. 2;
§3c Plt. 2 Abs. 2 u. 3; 5 3c Pkt. 3 Abs. 2, 4 u. 5;1 § 34 Abfs. 2,
3, 6 u. 7.
Vergl.: Dr. Seyfert, Lehrplan für den deutschen Sprachunterricht
(Leipzig, E. Wunderlich); Gustav Rudolph, Der Deutschunterricht
(Leipzig, E. Wunderlich).
32) Nach den G. B. mag die Schule in dieser Beziehung da und
dort eine recht schwierige Aufgabe haben. „Aber wieviel es koste,
den Kindern die Zunge zu lösen, ihnen Mut und Lust zum Sprechen
einzuflößen, ihr verdorbenes Deutsch in gutes zu übersetzen, sie an
eine deutliche Aussprache der einzelnen Laute, sowie an richtige und
geordnete Darstellung ihrer Gedanken in der Rede zu gewöhnen: der
Lehrer dürfe namentlich in dieser Arbeit nicht ermüden, müsse von
Anfang an mit nachdrücklicher Zähigkeit um die Verbesserung des
sprachlichen Ausdrucks sich bemühen. Was er damit erreiche, komme
ihm alsdann bei allem Unterrichte sehr wohl zustatten.“
Vergl.: E. Lüttge, Die mündliche Sprachpflege (Leipzig, E. Wunder-
lich); Prof. Dr. Schumann, Der Sachse als Zweisprachler.
In den G. B. wird die Bedeutung der Mundart für den Unter-
richt hervorgehoben. „Je öfter die Kinder, besonders auf dem Lande,
veranlaßt werden, für schriftdeutsche Wörter die in der Haussprache ge-
bräuchlichen anzugeben, um so mehr wird falschem Verständnis des
Gelesenen oder Gehörten vorgebeugt. Durch die Gegenüberstellung der
schriftdeutschen und der mundartlichen Ausdrücke, Satzformen 2c. soll
den Kindern die Eigenart des Schriftdeutschen recht klar bewußt werden
und sie sollen vermeiden lernen, in Rede und Schrift Mundartliches
und Schriftdeutsches in unberechtigter Weise zu vermengen, wie das so
häufig geschieht.“ Vergl. Dr. Stephan und Dr. Michel, Lehrplan
für Sprachübungen (Leipzig, Verlag von B. G. Teubner).
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze IV): „Damit von der Elementar-
stufe an das Sprachgefühl der Kinder gebildet und die Erkenntnis
der Sprachgesetze ausreichend vorbereitet und angebahnt wird, sind bei
den Sprechübungen die Resultatsätze, welche gewonnen werden, sorg-
fältig nach bestimmten, wohlgeordneten Sprachformen zu bilden und
durch einfaches, zweckentsprechendes, auch von den Schülern zu übendes
Abfragen einzuprägen, zu zergliedern und allmählich zur Festsetzung
der die Spracherscheinungen charakterisierenden Merkmale zu benutzen.“
Baunack (Lehrplan 2c.): „Von vornherein ist bei den Kindern die
Feigheit und Redeträgheit zu bekämpfen. Sie sind an ein lautes,
lautreines, deutliches, möglichst fließendes, zusammenhängendes und
richtig betontes Sprechen beharrlich zu gewöhnen. Auf den Unterschied
des Hochdeutschen von der Mundart hinsichtlich der Vokale, der Endungen,
der Formenbildung, der Wortstellung rc. sind sie bei jeder Gelegenheit
(auch noch in der Oberklasse) aufmerksam zu machen.“ „Wieviel die