§ 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 59
Dorfschulen gelesen wird, in Noten zu setzen“. Dieser feststehende,
größtenteils vom altherkömmlichen Lesemechanismus verschuldete Tonfall
ist überall da, wo sich Nachklänge davon auch jetzt noch bemerken lassen,
mit Entschiedenheit zu bekämpfen.
Im Interesse siungemäßer Betonung empfehlen die G.B. außer
erläuternden Besprechungen der Lesestücke vor allem gutes Vorlesen
seiten des Lehrers, methodisch geordnete Einübung der wichtigsten
Leseregeln, planmäßige Wiederholung bereits eingeübter Abschnitte und
strenge Schulung namentlich des Chorlesens.
Lehrpläne für die Bezirke Dippoldiswalde und Chemnitz II:
„Das Vorlesen von seiten des Lehrers muß öfter geschehen, damit sich
die Schüler an mustergültigem Lesen und Vortragen bilden können.“
Im Lehrplane für den Bezirk Glauchau wird empfohlen, „die
besseren Leser als Vorleser vor der Klasse auftreten zu lassen, um
Nacheiferung zu erwecken“.
Da auch in neuester Zeit noch die Bemerkung gemacht worden ist, daß
selbst in den oberen Klassen nicht immer verständnis= und ausdrucksvoll
genug gelesen wird, so muß der Bestimmung des Lehrplanes künftighin
noch mehr Beachtung geschenkt werden.
51) G. B. „Gegenüber der Erfahrung, daß die Lesestücke nicht
selten genau in der Reihenfolge, in welcher sie das Lesebuch bietet,
zur Lektüre gezogen werden, bedarf es der Vorschrift, Auswahl und
Anordnung derselben nach einem bestimmten Plane zu treffen. Für
diesen werden insbesondere die Grundsätze der Konzentration des Unter-
richts, sowie sprachlich -ästhetische Rücksichten maßgebend sein müssen.“
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Bei der Auswahl der Lesestücke muß
der Lehrer die Konzentrationsidee im Auge behalten. Er hat auf den
übrigen Unterrichtsstoff mit Rücksicht zu nehmen, wie auch auf die Natur,
die in wechselnden Erscheinungen den Kindern vor die Sinne tritt,
und auf das Leben, das um die Kinder pulsiert. Das Lesebuch soll
-7 dienen, die Eindrücke zu verstärken oder sinnig, poetisch zu ver-
ären.“
Schreyer (Entwurf 2c.): „Die Lesestücke sind von dem Lehrer
im Anschlusse an die innere und äußere Lebenserfahrung der Schüler,
insbesondere in Beziehung zu den behandelten Unterrichtsstoffen, oder
dem Naturverlauf, oder dem Familien-, Gemeinde= und Volksleben 2c.
sorgfältig auszuwählen.“
Vergl. hierzu: Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldis-
walde und Chemnitz II; auch Lehrplan für die Fortbildungs=
schulen 2c., § 2 Abs. 8.
51b) „Ist schon in den Lesestunden der Unterklasse das Gelesene kurz
zu erklären, seinem Hauptinhalte nach abzufragen und von den Schülern
frei wiederzugeben, so darf es in denen der Oberklasse an sachlich-
sprachlicher Erläuterung der Lesestücke, an zergliedernder Darlegung
ihres Zusammenhanges, an Hinweisungen auf sprachliche Eigentümlich-
keiten und Schönheiten derselben, sowie an Veranlassung zu geläufiger
Wiederholung ihres Inhalts nicht fehlen.“