Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

64 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
dergleichen Schulbedürfnisse nur an die Kinder der betreffenden Schule, 
nicht an fremde Schulkinder oder an erwachsene Personen abgelassen. 
auch darf nur der Einkaufspreis unter Zuschlag eines vom Schulvorstande 
zu bestimmenden mäßigen Satzes für die entstehende Mühewaltung er- 
hoben werden.“ — Diese Bestimmung „beruht auf dem Interesse, 
welches die Schule daran hat, daß die nötigen Schulbücher, Schreib- 
utensilien und anderer Schulbedarf den Schulkindern rechtzeitig und 
nach gleichen Mustern und Qualitäten, sowie möglichst billig geliefert 
werden“. Verordnung des Königl. Ministeriums des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts vom 7. November 1878. 
S. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.; Lehrpläne für die In- 
spektionsbezirke Dippoldiswalde und Chemnitz II. 
61) Auch die Schreibung der Ziffern und Satzzeichen ist gelegentlich 
zu üben (G. B). Ebenso die der üblichen Abkürzungen für Münzen, 
Maße, Gewichte, Zählarten und Zeitmessungen. 
62) Die G. B. empfehlen u. a., „das kleine und große Kurrent- 
alphabet im zweiten Schuljahre vorerst in rascher Folge durchzunehmen, 
damit das Schreiben dem Sprachunterrichte möglichst bald dienstbar ge- 
macht werden könne“, ferner „das ganze Alphabet nebst den Grund- 
formen in jeder Schreibabteilung Jahr für Jahr zu wiederholen“. 
63) Darin, daß die lateinische Schrift erst innerhalb der letzten 
vier Schuljahre zur Einübung gelangen dürfe, stimmen die G. B. völlig 
überein, nicht aber in der Angabe des Zeitpunktes, zu welchem mit 
den fraglichen Ubungen begonnen werden müsse. Einerseits heißt es: 
„wenn tunlich im fünften“, anderseits: „im sechsten oder siebenten 
Schuljahre“. Jedenfalls wird das Latein erst dann aufzunehmen sein, 
wenn in der deutschen Kurrentschrift die nötige Sicherheit erreicht ist. 
Auch darüber bestehen Meinungsverschiedenheiten, ob die Einübung 
der lateinischen mit der der deutschen Schrift nach Stunden oder etwa 
nach Halbjahren abzuwechseln habe. 
Verfasser kann nur wiederholen, daß es zunächst den einzelnen 
Inspektionsbezirken obliegt, bezüglich dieser und ähnlicher Einzelheiten 
die immerhin wünschenswerte Übereinstimmung des Unterrichtsbetriebes 
herbeizuführen. · 
Im übrigen bleibt noch zu erwähnen, daß von verschiedenen Seiten 
empfohlen worden ist, in den letzten Schuljahren beim Lateinschreiben 
eine Reihe der gebräuchlichsten Fremdwörter mit zu berücksichtigen. 
Auch sei es rätlich, bei Aufsatz= und orthographischen Ubungen die 
Lateinschrift mitbenutzen zu lassen, z. B. für Uberschriften, Personen- 
und Ortsnamen, kleine Diktate 2c. 
64) G. B.: „Auf allen Stufen ist von der Vorübung der Grund- 
formen und der daraus entstehenden Buchstaben zur Schreibung von 
Wörtern, welche aus diesen und bereits geübten gebildet sind, fort- 
zuschreiten; in den höheren Klassen sind diese Wörter sobald als möglich 
zu Sätzen zu verbinden.“ Es empfiehlt sich, diese Sätze „inhaltlich 
an behandelte Unterrichtsstoffe anzuschließen“, auch „sie dem Sprich- 
wörterschatze zu entlehnen“. 
 
	        
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