Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

66 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
Ist nun auch infolgedessen seiten der obersten Schulbehörde von 
einer allgemeinen Anordnung hierüber abgesehen worden, so haben doch 
die meisten Aufsichtsbezirke dafür Sorge getragen, in den Schulen ihres 
Umkreises eine gewisse Ubereinstimmung der Buchstabenformen herbei- 
zuführen. Möglicherweise ergibt sich aus diesen und anderen Vor- 
arbeiten endlich die von vielen gewünschte Einheit. 
Beim Schreibunterrichte in den Seminaren ist diese Einheit durch 
die vor einigen Jahren herausgegebenen „Musterblätter für den 
Schreibunterricht in den sächsischen Seminaren“ (Dresden, A. Huhle) 
bereits herbeigeführt worden. Die Buchstabenformen dieser Muster- 
blätter schließen sich dem Henzeschen Duktus an, vereinfachen ihn jedoch. 
Mit ihnen stimmen die in gleichem Verlage erschienenen „Alpha- 
bete für die Volksschule“ überein, deren Einführung dem Ver- 
nehmen nach schon in vielen Aussichtsbezirken erfolgt ist. 
Die seinerzeit zugunsten der sogenannten Steilschrift eingeleitete 
Bewegung hat wohl in einigen Schulen zu praktischen Versuchen Anlaß 
gegeben, aber weitere Beachtung hierzulande nicht gefunden. 
68) Diese Zugübungen, deren hohe Wichtigkeit bei den Erfolgen 
der neueren Schreiblehrmethoden selbst von dem Laien nicht übersehen 
werden kann, sind nach den G. B. mit allen Schülern derselben Klasse 
gleichzeitig vorzunehmen. 
Sie sollen „spätestens im dritten Schuljahre ausgenommen, nament- 
lich aber in den oberen Klassen betrieben werden“. 
„Zweckmäßig ist es, die Schreibstunden mit ihnen zu beginnen.“ 
Sie können „auf einem Probeblatte, im Tage= oder Beibuche, auch 
in bereits ausgeschriebenen Heften ausgeführt werden“. 
Vergl. hierzu: Dr. Wild, Stoffpläne, Zusätze 2c.; Baunack, Lehr- 
plan 2c.; Grüllich, Lehrplan rc.; Schreyer, Entwurf 2c.; Lehrpläne 
für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde, Glauchau und 
Chemnitz II. 
68b) „Beim Massenunterrichte bedarf es einer straffen Dis- 
ziplin, die alles, was für den Verlauf und die Erfolge der Schreib- 
stunden von Wichtigkeit ist, genau bestimmt und die Tätigkeit der 
Schüler — ähnlich wie beim Turnen — durch Kommando in fester 
Ordnung hält.“ S. hierzu u. a. Baunack, Lehrplan 2c. 
69) Das Taktieren ist nach den G. B. insbesondere bei vorgedachten 
Zugübungen, sowie bei Schreibung der Grundformen, einzelner Buch- 
staben und Wörter in Anwendung zu bringen. In den Oberklassen tritt 
es zurück. Das Zählen übernimmt der Lehrer im Wechsel mit einzelnen 
Schülern, Schülergruppen und dem Cötus. 
Baunack (Lehrplan 2c.): „Das anfangs langsamere, dann schneller 
werdende Tempo bestimmt der Lehrer selbst. Unterbrochen wird das 
laute Zählen durch stilles, doch muß auch hierbei das gegebene Zeit- 
maß eingehalten werden.“ 
Zu Unzuträglichkeiten führt es, wenn in Schulen, wo mehrere 
Lehrer Schreibunterricht erteilen, nicht alle beim Taktschreiben das- 
selbe Verfahren einhalten.
	        
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