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schulen vom 5. November 1878“ von dem Unterzeichneten
besorgt worden.
Die erläuternden Anmerkungen des Planes in den
bisher erschienenen neun Auflagen geben ein Bild von den
Bemühungen, auf Grund der allgemeinen Bestimmungen
den Unterricht durch geeignete Auswahl und Verteilung des
Lehrstoffes sowie durch zweckmäßige methodische Behandlung
immer fruchtbarer zu gestalten. Der Unterzeichnete hat
daher davon abgesehen, wesentliche Anderungen vorzunehmen
und sich darauf beschränkt, einiges nachzutragen, wozu die
Wahrnehmungen bei Beaufsichtigung des Volksschulwesens
in den letzten Jahren Anlaß gegeben haben. Dabei ist auf
einige neuere Verordnungen sowie auch auf die neuen für
die Bezirke Oschatz und Pirna geltenden Lehrpläne Bezug
genommen worden.
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Dresden, im März 1906 Dr. E. Kühn.
Zur elften Auflage.
Die Lehrpläne für die Volksschulen im Königreich Sachsen
werden voraussichtlich manche Veränderungen erfahren müssen,
wenn das neue Volksschulgesetz, mit dessen Vorbereitung die
Regierung gegenwärtig beschäftigt ist, von den gesetzgebenden
Faktoren angenommen und veröffentlicht sein wird. Bis
dahin bleibt für die einfachen Volksschulen der Lehrplan
vom 5. November 1878 in Kraft. Da nun die vorliegende
Handausgabe dieses Planes vollständig vergriffen ist, erscheint
sie mit Zustimmung des Herrn Geheimen Rates F. W. Kockel
nochmals in der alten Gestalt, und der Unterzeichnete hat
sich darauf beschränkt, einige seit dem Jahre 1906 erlassene
Verordnungen nachzutragen und auf Grund der gutachtlichen
Berichte der Bezirksschulinspektoren einige Bemerkungen hinzu-
zusügen.
Dresden, im Dezember 1910. Dr. E. Kühn.