Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 75 
die Aufgaben meist so dehnbar gestellt werden können, daß die Kraft 
der älteren Schüler bei demselben Stoffe doch ganz entsprechend in 
Anspruch genommen wird.“ 
Dr. Wild (Stoffpläne 2c.): „In allen Schulen, möglichst auch in 
zweiklassigen, sind alle Kinder einer Klasse zu einer Abteilung zu ver- 
einigen, nur daß besonders in zweiklassigen Schulen von den schwächeren 
und jüngeren Schülern die Niederschrift weniger Sätze über denselben 
Gegenstand verlangt wird.“ 
Baunack (Lehrplan 2c.): „Meist werden sich alle Schüler an dem- 
selben Stoffe beschäftigen lassen. Die jüngeren schreiben nur die Haupt- 
gedanken auf, welche die älteren weiter ausführen; jene behandeln nur 
einen gewissen Teil der Aufgabe, diese das Ganze; jene erzählen ein- 
fach, wo diese eine gedrängte Inhaltsangabe fertigen oder einzelne 
Partien erweitern; jene liefern eine grammatische Umbildung, wo diese 
die Gedankenfolge abändern, jene eine strengere Nachbildung mit ge- 
gebenem Objekt, diese eine selbsterfundene 2c.“ 
84) Vergl. Anmerkung 78. 
85) S. hierzu Anmerkung 79 Abs. 2. 
Ubrigens wird in den G. B. u. a. bemerkt: „Für gegliederte 
Schulen empfiehlt es sich, nicht bloß während der letzten vier, sondern 
während der letzten sechs Schuljahre Reinhefte führen rl lassen.“ Diese 
Einrichtung ist dem Vernehmen nach in vielen Schulen getroffen 
worden und hat sich bewährt. 
In den Bezirken Dippoldiswalde und Chemnitz II besteht 
für alle Schulen die Vorschrift, daß schon die Kinder des vierten 
Schuljahrs einige Aufsätze — monatlich einen — ins Diktatheft oder 
in ein besonderes Stilheft einzutragen haben. Reil, Lehrpläne 2c.: 
Die Kinder des 3. und 4. Schuljahres haben in der zweiklassigen Schule 
jährlich 10, in der vierklassigen 12 Arbeiten (Diktat und Aufsatz zu- 
sammen) in ein Heft einzutragen. 
Vergl. Anmerkung 77b. 
86) Es bleibt hiernach die Wahl, die stilistischen und orthographisch- 
grammatikalischen Arbeiten in ein und dasselbe, oder in besondere Hefte 
eintragen zu lassen. Dem letzteren wird der Vorzug gegeben. 
Die Frage, wo die Reinschrift zu erfolgen habe, ob in der Schule 
oder zu Hause, ist je nach Lage der einschlagenden Verhältnisse zu be- 
antworten. In einzelnen Schulen hat man zur Fertigung der Rein- 
schriften eine Überstunde angesetzt. S. a. Anmerkung 66. 
86b) In einer Reihe von Schulen besteht die Einrichtung, daß 
die Schüler außer den im Lehrplane vorgeschriebenen Stilarbeiten von 
Zeit zu Zeit, etwa aller Vierteljahre, eine Probearbeit (z. B. nach 
Vorlesung einer Erzählung oder eines Gedichtes) ins Tagebuch zu liefern 
und damit nachzuweisen haben, wie sie sich ganz ohne Hilfe des Lehrers 
schriftlich auszudrücken vermögen. Diese Einrichtung verdient in weiteren 
Kreisen erprobt zu werden. 
S. hierzu: Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde 
und Chemnitz II.
	        
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