78 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
Merkmalen und Umständen. Beide Jahrgänge werden zusammen
unterrichtet, doch so, daß dem ersten Schuljahre nur mündliche Ubungen
zufallen; für die Schüler des zweiten Schuljahres wird mit der münd-
lichen die schriftliche Ubung vorbereitet. Die letztere wird darauf so
lange fortgesetzt, bis die Kinder die mündlich geübten Sprachformen
korrekt selbständig aufschreiben können. 3. und 4. Schuljahr. a) Schrift-
liche und mündliche Einübung der noch nicht geübten Sprachformen des
erweiterten einfachen Satzes; b) Ubungen im Umbilden von Lesestücken
in einfachen Sätzen; c) mündliche und schriftliche Einübung von Sprach-
formen des zusammengezogenen Satzes, die mit den bereits geübten
Formen des einfachen Satzes verwandt sind. Bei der Einübung einer
Sprachform ist die neu auftretende Spracherscheinung besonders zu be-
rücksichtigen. — II. Oberstufe. Dem 5. und 6. Schuljahr fällt die
Aufgabe zu, a) durch sprachlichen Anschauungsunterricht die Betrachtung
und Einübung der verschiedenen Verbindungen in den Sprachformen des
zusammengezogenen und zusammengesetzten Satzes zu vermitteln, b) die
Satzgefüge einzuüben. Dem 7. und 8. Schuljahre verbleibt alsdann
in Anknüpfung an die vorher bezeichnete Aufgabe: Zusammenstellung
der verschiedenen sprachlichen Ausdrucksformen für die Darstellung
eines oder mehrerer Satzteile, sowie eines oder mehrerer Sätze,
um die Formen scharf unterscheiden und das diesen Formen zu-
grunde liegende Sprachgesetz, nach welchem sich der sprachliche Aus-
druck gestaltet hat, auffassen, klar erkennen und sicher anwenden
zu lernen.
Grüllich (Lehrplan rc.): I. Stufe. Im 1. Schuljahre setzt der
grammatische Unterricht mit einzelnen Elementen schon ein. Beim
Lese= und Anschauungsunterricht fragweise Hinleitung auf die Haupt-
satzteile und = wortklassen. Beim Lesen und Schreiben Bekanntmachung
mit Lauten und Lautzeichen, An= und Auslauten, Dehnung und
Kürzung, Silbenteilung und Buchstabennamen. Das 2. Schuljahr hat zum
Ziel, den Kindern im Rahmen des einfachen Satzes die Unterscheidung
von Ding-, Eigenschafts= und Tätigkeitswörtern, ihre Bestandteile,
Dehnung und Kürzung, Umlaute, einige wichtige An= und Auslaute,
sowie einige Zusammensetzungen zur Anschauung und Ubung zu bringen.
— II. Stufe. Im 3. und 4. Schuljahr wird der reine einfache
Satz (Satzgegenstand, Satzaussage, Redeweise, Hauptzeitformen) und
der erweiterte einfache Satz (Beifügungen, Ergänzungen, Umstands-
bestimmungen), wenn angängig auch die Satzverbindung behandelt. —
III. Stufe. Im 5. und 6. Schuljahre hat sich der Unterricht zu-
nächst mit einer kurz wiederholenden und vervollständigenden Behandlung
des reinen sowie des erweiterten einfachen Satzes, alsdann mit dem
zusammengesetzten Satze (Satzverbindung, Satzgefüge) zu beschäftigen.
— IV. Stufe. Im 7. und 8. Schuljahre wird der erweiterte ein-
fache Satz in einigen Ubungen wiederholt, besonders um die An-
wendung der Verhältniswörter und wichtiger Kasusformen zu befestigen,
das Hauptgewicht jedoch auf die Behandlung des zusammengesetzten
Satzes gelegt, um die Schüler in der Zeichensetzung endlich sicher zu
machen. — Auf allen Stufen sollen geeigneten Orts Ubungen in der
Rechtschreibung eingeschoben werden.