§ 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 79
Nach vorstehenden Andeutungen würde sich auch der Lehrgang
gegliederter Schulen im wesentlichen zu richten haben.
Vergl. hierzu: Baron 2c., Sprachschule; Dr. Haupt und Hesse,
Deutsche Sprachkunde; Dr. Wild, Stoffpläne r2c.; Eckardt, Lehr-
und Stundenpläne 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; Brunner, Lehrplan rc.;
Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Borna, Döbeln, Rochlitz, Ols-
aüt Dippoldiswalde, Glauchau, Chemnitz II, Oschatz und
irna.
Es ist auch in neuerer Zeit zu bemerken gewesen, daß man un-
geachtet der Vorschrift § 3 d Abs. 4 in den letzten beiden Schuljahren
noch mit Vorliebe den erweiterten einfachen Satz behandelt, anstatt ihn
nur gelegentlich bei der Besprechung des zusammengesetzten Satzes
wiederholungsweise zu berücksichtigen. In Betracht der Bedeutung
des zusammengesetzten Satzes für die Weiterbildung des Stiles und die
Befestigung der Rechtschreibung glaubt Verfasser nicht unterlassen zu sollen,
auch an dieser Stelle auf den berührten Irrtum aufmerksam zu machen.
91b) Wangemann: „Für die Behandlung der Sprachlehre gelten
folgende Grundsätze: 1. Es wird bei der Betrachtung einer neuen Sprach-
form erst ein Merkmal ins Auge gefaßt, an anderen ähnlichen Formen
ebenfalls aufgesucht und unterschieden, dann so lange nachgebildet, bis
das Kind Sicherheit erlangt hat; hierauf wird ein zweites Merkmal
aufgesucht, bezüglich dessen das angegebene Verfahren zu wiederholen
ist 2c. 2. Es wird das Begriffs= oder Satzverhältnis, welches die be-
trachtete Spracherscheinung ausdrückt, zum Verständnis gebracht. 3. Es
werden die Beziehungen zu anderen Begriffen und Säben erkannt.
4. Die betreffende Sprachform wird von ähnlichen unterschieden. 5. Die-
selbe wird durch Um= und Nachbildungen so lange geübt, bis der
Schüler sie mit Sicherheit gebrauchen kann.“
Baunack (Lehrplan 2c.): „Die Behandlung wird im wesentlichen
folgenden Gang zu nehmen haben: 1. Anschauung der zu besprechenden
Spracherscheinung an einem inhaltlich wertvollen, wenn immerhin
einfach gestalteten Satze. 2. Selbsttätige Zerlegung seiten der Kinder
in die Satzteile. 3. Angabe der Wortarten, wodurch dieselben aus-
gedrückt sind. 4. Eingehen auf die neue Spracherscheinung. 5. Prüfung
der Sicherheit der Erfassung und des Verständnisses an Lesestücken.
6. Vielfache Anwendung in mündlichen und schriftlichen Beispielen,
deren Stoff entweder gegeben oder wenigstens angedeutet oder auch vom
Schüler selbst erfunden, d. h. aus seinem sonstigen Wissen beigebracht
wird.“
„Jeder Satz, der dem Unterrichte zugrunde gelegt wird, gibt
Gelegenheit zur Anknüpfung von Belehrungen, Wiederholungen und
bungen aus verschiedenen Kapiteln der Sprachlehre.“ Vergl.
hierzu Baunack, Lehrplan 2c. (durchges. Auflage): „Die deutsche
Sprachlehre hat Satz-, Wort-, Wortbildungslehre und Rechtschreibung
niemals getrennt zu behandeln, sondern in jeder Stunde sind an dem-
selben Mustersatze, der entsprechend ausgewählt sein muß, alle jene
Kapitel gleichzeitig zu üben.“ Dies wird durch ausgeführte Beispiele
erläutert.