Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

84. Rechnen. 87 
Der Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II bestimmt, daß im dritten 
Schuljahre beim Teilen die Ausdrücke ein Halb, ein Drittel, ein Viertel, 
ein Fünftel und ein Zehntel mitbenutzt, im vierten Schuljahre aber die 
Schreibweise der Stamm= und Zweigbrüche mit den Nennern 2 bis 10 
anschaulich gelehrt und diese Brüche in leichten Aufgaben angewendet 
werden sollen. 
102) Vermittelt die Volksschule ihren Schülern völlige Sicherheit 
im Schließen über die Einheit, so hat sie dieselben gleichsam mit 
einem Universalhandwerkszeuge zur Bearbeitung der im Leben ge- 
wöhnlich vorkommenden Berechnungen versehen. Es gilt daher diesen 
Schluß dergestalt zu üben, daß ihn die Schüler endlich mit Leichtigkeit 
beherrschen, und darum muß mit seiner Pflege beizeiten begonnen 
werden. Hier soll nur der vielgestaltigen Aufgaben, die sich aus der 
Anwendung des Einmaleins auf Handel und Wandel ergeben und 
einer nur wenig beliebten Materie manchen Reiz zu verleihen geeignet 
sind, gedacht werden. 
„Aufgaben zur Vorübung der Regeldetri (z. B. Preisberechnungen) 
sind namentlich beim Kopfrechnen fortlaufend zu verwenden.“ 
103) Auf dieser Stufe wird, wie man zu sagen pflegt, der un- 
begrenzte Zahlenraum behandelt. Mit Bezug auf den Anmerkung 98 
bereits erwähnten gutachtlichen Vorschlag ist jene Bezeichnung in der 
Fassung des Lehrplanes zwar vermieden worden, doch liegt es ja auf 
der Hand, daß die Schüler auch in dem über 1000 hinaus erweiterten 
Zahlenraume sich zurechtfinden, auch größere Zahlen sicher lesen, 
schreiben und verarbeiten lernen müssen. Man halte nur das richtige 
Maß ein und lasse sich bei dem Unterrichtsgange, um vor den Irrwegen 
des unbegrenzten Zahlenraumes bewahrt zu bleiben, vornehmlich von 
praktischen Rücksichten leiten. 4 
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne 2c.): „Bei den Ubungen im un- 
begrenzten Zahlenraume mag man ja von zu großen Ziffernreihen absehen.“ 
Dem Vernehmen nach ist das additive Verfahren bei der Sub- 
traktion und das damit verbundene sogenannte österreichische Verfahren 
bei der Division mit gutem Erfolge eingeführt worden. 
104) Die Rechnung mit gemeinen Brüchen läßt sich auf ein bei 
geschickter Darstellung leicht verständliches Minimum beschränken, dessen 
gründliche Erfassung allerdings für den späteren Rechenunterricht der 
Volksschule von großer Wichtigkeit ist. Es sei nur an die schriftliche 
Lösung der Regeldetriaufgaben nach dem Einheitsschlusse erinnert, 
welche das Verständnis der Bruchform zur Voraussetzung hat. 
Die Rechnung mit Dezimalbrüchen scheint sich besonders in den 
einfachsten Volksschulen nur langsam einleben zu wollen; um so eifriger 
muß daran gearbeitet werden, sie auch hier völlig heimisch zu machen. 
Denn bei der dezimalen Einteilung unserer Münzen, Maße und Gewichte 
kann dieselbe im Verkehr des gewöhnlichen Lebens kaum noch entbehrt 
werden, und im übrigen scheint es höchst wünschenswert, auch die 
Schüler einfacher Volksschulen in den Besitz einer Reihe von Vor- 
teilen zu setzen, die sich schon aus der nur elementaren Kenntnis 
der Dezimalbruchrechnung fast von selbst ergeben. Wiederum aber wird 
 
	        
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