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„Auch in Klassen mit zwei oder drei Abteilungen sind gemeinsame
Vorübungen ganz am Platze. Bei ihnen ist namentlich das Einmal-
eins vielseitig anzuwenden und die Bildung von Reihen teils un-
benannter, teils benannter Zahlen nach den vier Grundrechnungsarten
zu pflegen. Leicht können diese Übungen so geleitet werden, daß sich
die Schüler der verschiedenen Abteilungen dabei in die Hände arbeiten,
die einen fortsetzen, was die anderen begonnen haben 2c. Sie werden
vom Lehrer meist durch eine ganz kurze Anweisung in Gang gebracht,
gewinnen bald den Beifall der Schüler und reißen dann selbst schwer-
fällige Rechner mit fort.“
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Weil auf den Elementen, auf der
Sicherheit und Gewandtheit, mit ihnen umzugehen, das weitere Rechnen,
insbesondere das Schnellrechnen beruht, muß die Ubung mit ihnen
eine fortlaufende sein. Deshalb ist es ganz zweckmäßig, solche Ubungen
— ähnlich wie beim Singen die systematischen Gesangübungen — stets
an den Anfang der Lektionen zu stellen. Der Lehrer muß sie aber
planmäßig ordnen. Sie dürfen auch nicht zu einem mechanischen, ge-
dankenlosen Choraufsagen herabsinken.“
Vergl. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.: Lehrpläne für die Inspektions=
bezirke Rochlitz, Dippoldiswalde und Chemnitz II
106) Wiewohl sich Diesterweg, der allerdings „die Propor-
tionslehre in den oberen Klassen gehobener Elementarschulen, sowie in
allen höheren Lehranstalten, wo in Geometrie und Algebra Unterricht
erteilt wird, für durchaus unentbehrlich hielt“", schon vor etwa
70 Jahren gegen den Gebrauch derselben in ganz einfachen, besonders
auch in Mädchenschulen erklärt hat, so haben sich doch viele Lehrer
nur schwer entschließen können, das der einfachen Volksschule fremd-
artige Verfahren, Regeldetriaufgaben nach Proportionen rechnen zu
lassen, mit dem ihr völlig entsprechenden, auf Kopf= und Tafelrechnen
gleichmäßig anwendbaren des Schlusses über die Einheit, „das
wahrscheinlich so alt ist als die Rechenkunst“, zu vertauschen.
Dieser Tausch durfte nicht länger beanstandet werden.
Hiernach bedarf es kaum noch der Erwähnung, daß auch die so-
genannten bürgerlichen Rechnungsarten in den Fällen, wo früher die
Proportion zur Anwendung gebracht worden ist, nach dem Schlusse
über die Einheit zu üben sein werden.
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne 2c.): „Für die Regeldetri und
die ihr folgenden Rechnungsarten kann nur der Einheitssatz in Frage
kommen.“ Grüllich (Lehrplan 2c.): „Aufgabe der Oberklasse ist u. a.
Einführung in die Schlußrechnung und Anwendung derselben auf ein-
sache Fälle der bürgerlichen Rechnungsarten.“
Baunack (Lehrplan 2c.): „Alle Regeldetriaufgaben, einfache und
zusammengesetzte, werden nach dem Schlusse über die Einheit, nach dem
Bruchsatze gelöst.“ S. auch Anmerkung 102 und 104.
„Es ist von hohem Werte, beim schriftlichen Rechnen auf längere
Zeit hinaus daran festzuhalten, daß die zur Lösung von Regeldetri-
aufgaben erforderlichen Schlußreihen vollständig dargestellt werden.
Für Schüler, welche darin Sicherheit gewonnen haben, ergibt sich die