Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

84. Rechnen. 91 
„Die Kinder sollen auch gewöhnt werden, diltierte Aufgaben rasch, 
sicher und dabei deutlich aufzuschreiben, sowie richtig anzusetzen.“ Dabei 
ist die Verordnung sämtlicher Ministerien vom 12. November 1877 zu 
beachten, nach welcher die Zahlen in Gruppen von drei Ziffern 
mit angemessenen Zwischenräumen zwischen den Gruppen zu schreiben sind. 
G. B.: „Die Einführung von Heften, in welche die Lösung der 
Rechenaufgaben sauber und korrekt einzutragen sein würde, ist besonders 
für Knaben zur Vorbereitung auf das spätere Leben sehr zu empfehlen.“ 
„Es empfiehlt sich, daß die Schüler vom fünften Schuljahre an von 
jeder Rechnungsart einige Probeaufgaben mit vollständiger, wie mit 
abgekürzter Lösung in ein Rechenbuch eintragen.“ 
Ob sich die Führung solcher Rechenbücher, deren Beschaffung dem 
Vernehmen nach unter minder günstigen Verhältnissen mit einigen 
Schwierigkeiten verbunden ist, verüberflüssigt, wenn Aufgabenhefte mit 
korrekt ausgeführten Musterbeispielen in den Händen der Schüler sind, 
mag dahingestellt bleiben. 
Vergl. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.; Grüllich, Lehrplan 2c. 
Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Rochlitz, Dippoldiswalde, 
Glauchau und Chemnitz ll; auch Lehrplan für die Fortbildungs- 
schulen 2c., § 3 Abs. 8. 
109) „In Klassen mit nur einem Schülerjahrgange ist die Bildung 
von Abteilungen unzulässig. Klassen mit zwei Jahrgängen sollen 
nicht mehr als zwei, Klassen mit drei oder vier Jahrgängen nicht mehr 
als drei Abteilungen haben.“ 
„Verschiedene Abteilungen lassen sich insbesondere bei Kopfrechen- 
übungen recht wohl gemeinsam beschäftigen; dies sollte so oft als 
möglich geschehen.“ Anmerkung 105b u. c. 
110) Am meisten wird die russische Rechenmaschine in ihren ver- 
schiedenen Formen benutzt, seltener Tillichs Rechenkasten, dessen Vor- 
züge nicht allgemein bekannt zu sein scheinen. In manchen Schulen 
stehen den Lehrern — wie wünschenswert — beide Veranschaulichungs- 
mittel zur Verfügung. 
Die G.-B. empfehlen den Gebrauch auch anderer, ungezwungen 
sich darbietender Veranschaulichungsmittel zu dem Zwecke, den grund- 
legenden Rechenunterricht möglichst interessant und fruchtbar zu machen, 
sehr augelegentlich. 
Obgleich kein Mangel an Veranschaulichungsmitteln besteht, liefert 
doch fast jedes Jahr eine Anzahl neuer, und es gewinnt hiernach den 
Anschein, als werde die Bedeutung derselben für den Rechenunterricht 
denn doch einigermaßen überschätzt. Gewiß bedarf man ihrer, aber die 
Schüler müssen von frühe auf gewöhnt werden, auch ohne sie aus- 
zukommen. „Die Unsicherheit im Rechnen erklärt sich zum Teil daraus, 
daß beim Unterrichte veranschaulichende Hilfsmittel mehr als durchaus 
nötig benutzt werden.“ 
111) Gegen die Benutzung von Aufgabenheften seiten der 
Schüler erhebt sich in den G. B. nur eine einzige Stimme: „Rechen- 
hefte sind möglichst zu vermeiden, die Kinder aber anzuhalten, selbst 
Exempel zu bilden.“
	        
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