§ 5. Formenlehre. 93
6. Als Lehrmittel sind Zirkel und Lineal — auch für
die Hand der Schüler — erforderlich 87).
Zu 85.
112) Eine weitere Ausdehnung der Formenlehre kann bei ge-
gliederten Schulen insbesondere dann in Frage kommen, wenn die Zahl
der überhaupt vorgesehenen wöchentlichen Lehrstunden das gesetzliche
Minimum übersteigt.
Ubrigens soll nicht unerwähnt bleiben, daß schon in den unteren
Klassen bei den Besprechungen des Anschauungsunterrichts und weiter
hinauf beim Freihandzeichnen Gelegenheit genommen werden kann, die
Grundbegriffe der Formenlehre einigermaßen vorzubereiten (G. B.).
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan r2c.; Lehrplan für den Bezirk
Glauchau.
113) Wie wichtig auch einige Vertrautheit mit der Formenlehre für
verschiedene Lebensverhältnisse sein mag, so können doch dem Unterrichte
in derselben bei zwei= und dreiklassigen Schulen gewöhnlich besondere
Lektionen nicht zugewiesen werden, da sonst den hauptsechlichsten
Lehrfächern der Volksschule (§ 4 Abs.7 des Schulgesetzes) ein Teil der
ihnen ohnehin nur kurz zugemessenen Zeit entzogen werden müßte.
In diesen Schulen soll daher die Formenlehre der Regel nach teils in
den Zeichen-, teils in den Rechenstunden behandelt werden; ersteren fällt
vornehmlich das Beschreiben und Konstruieren, letzteren das Berechnen zu.
llerdings hat diese Einrichtung ihre Schwierigkeiten; doch lassen
sich dieselben dadurch, daß man den Unterricht auf das Einfachste und
für die Praxis besonders Wichtige beschränkt, außerdem aber in dem
Lehrplane jeder Schule genaue Bestimmungen über die Einordnung des
ausgewählten Lehrstoffes in den Gang des Zeichen= und Rechenunter-
richts trifft, in ziemlich befriedigender Weise beheben.
Die Verbindung der Formenlehre mit dem Zeichnen wird sich in-
soweit, als die unumgänglich nötigen geometrischen Belehrungen in
Frage kommen, unschwer durchführen lassen; anders liegt es in betreff
ihres konstruktiven Teiles. «
In den G. B. wird hierüber u. a. vorgeschlagen, konstruktives und
Freihandzeichnen in periodischem Wechsel zu betreiben, aber auch die
Möglichkeit einer Einrichtung des Lehrplanes für den Zeichenunterricht
in der Weise angedeutet, daß sich die allerwichtigsten geometrischen Kon-
struktionen fortlaufend an die ihnen verwandten Partien des Freihand-
zeichnens anzuschließen hätten.
Baunack (Entwurf 2c.) hält eine organische Verbindung der Formen-
lehre mit dem Zeichnen zwar für möglich und zulässig, empfiehlt aber
in erster Linie, alljährlich einen Teil der Zeichenstunden, etwa die der
letzten drei oder vier Monate des Schuljahres, für eine zusammen-
hängende Behandlung der Formenlehre zu bestimmen.
Reil (Lehrpläne 2c.) bemerkt: Im Interesse des Zeichnens,
Rechnens und der Formenlehre empfiehlt es sich, je die dritte Zeichen-
stunde ausschließlich für Formenlehre zu verwenden oder die Zeichen-