Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 5. Formenlehre. 93 
6. Als Lehrmittel sind Zirkel und Lineal — auch für 
die Hand der Schüler — erforderlich 87). 
Zu 85. 
112) Eine weitere Ausdehnung der Formenlehre kann bei ge- 
gliederten Schulen insbesondere dann in Frage kommen, wenn die Zahl 
der überhaupt vorgesehenen wöchentlichen Lehrstunden das gesetzliche 
Minimum übersteigt. 
Ubrigens soll nicht unerwähnt bleiben, daß schon in den unteren 
Klassen bei den Besprechungen des Anschauungsunterrichts und weiter 
hinauf beim Freihandzeichnen Gelegenheit genommen werden kann, die 
Grundbegriffe der Formenlehre einigermaßen vorzubereiten (G. B.). 
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan r2c.; Lehrplan für den Bezirk 
Glauchau. 
113) Wie wichtig auch einige Vertrautheit mit der Formenlehre für 
verschiedene Lebensverhältnisse sein mag, so können doch dem Unterrichte 
in derselben bei zwei= und dreiklassigen Schulen gewöhnlich besondere 
Lektionen nicht zugewiesen werden, da sonst den hauptsechlichsten 
Lehrfächern der Volksschule (§ 4 Abs.7 des Schulgesetzes) ein Teil der 
ihnen ohnehin nur kurz zugemessenen Zeit entzogen werden müßte. 
In diesen Schulen soll daher die Formenlehre der Regel nach teils in 
den Zeichen-, teils in den Rechenstunden behandelt werden; ersteren fällt 
vornehmlich das Beschreiben und Konstruieren, letzteren das Berechnen zu. 
llerdings hat diese Einrichtung ihre Schwierigkeiten; doch lassen 
sich dieselben dadurch, daß man den Unterricht auf das Einfachste und 
für die Praxis besonders Wichtige beschränkt, außerdem aber in dem 
Lehrplane jeder Schule genaue Bestimmungen über die Einordnung des 
ausgewählten Lehrstoffes in den Gang des Zeichen= und Rechenunter- 
richts trifft, in ziemlich befriedigender Weise beheben. 
Die Verbindung der Formenlehre mit dem Zeichnen wird sich in- 
soweit, als die unumgänglich nötigen geometrischen Belehrungen in 
Frage kommen, unschwer durchführen lassen; anders liegt es in betreff 
ihres konstruktiven Teiles. « 
In den G. B. wird hierüber u. a. vorgeschlagen, konstruktives und 
Freihandzeichnen in periodischem Wechsel zu betreiben, aber auch die 
Möglichkeit einer Einrichtung des Lehrplanes für den Zeichenunterricht 
in der Weise angedeutet, daß sich die allerwichtigsten geometrischen Kon- 
struktionen fortlaufend an die ihnen verwandten Partien des Freihand- 
zeichnens anzuschließen hätten. 
Baunack (Entwurf 2c.) hält eine organische Verbindung der Formen- 
lehre mit dem Zeichnen zwar für möglich und zulässig, empfiehlt aber 
in erster Linie, alljährlich einen Teil der Zeichenstunden, etwa die der 
letzten drei oder vier Monate des Schuljahres, für eine zusammen- 
hängende Behandlung der Formenlehre zu bestimmen. 
Reil (Lehrpläne 2c.) bemerkt: Im Interesse des Zeichnens, 
Rechnens und der Formenlehre empfiehlt es sich, je die dritte Zeichen- 
stunde ausschließlich für Formenlehre zu verwenden oder die Zeichen-
	        
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