Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

96 §. 5. Formenlehre. 
Selbstverständlich werden beim Unterricht der Mädchen solche Auf- 
gaben zu bevorzugen sein, die auch ihrer hauswirtschaftlichen Vor- 
bildung dienen und für den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten 
von Bedeutung sind. S. hierzu Anmerkung 80 b, 97, 161, 164 und 195. 
Eine möglichst praktische Gestaltung des Unterrichts fordern auch 
Dr. Wilds Stoff= und Eckardts Lehr= und Stundenpläne, Grüllichs 
Lehrplan 2c., Schreyers Entwurf 2c., sowie die Lehrpläne für die 
Inspektionsbezirke Borna, Döbeln, Rochlitz, Zwickau, Olsnitz, 
Dippoldiswalde, Glauchau und Chemnitz II. 
118) Wissenschaftliche Beweise gehören in die einfache Volks- 
schule nicht; wo man sich früher mit ihnen abgemüht hat, da verfehlte 
der Unterricht sein Ziel vollständig. Verfehlt er aber das Ziel, dann 
kann es nicht befremden, wenn sein Wert in Zweifel gezogen wird. 
Baunack (Lehrplan 2c.): „In einfachen Volksschulen genügt hin- 
länglich der unmittelbar praktische Beweis durch Anschauung, Augen- 
maß und Messungen.“ 
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Handelt es sich darum, einen Lehrsatz 
zu gewinnen, so ist in der Volksschule auf eine mathematische Beweis- 
führung zu verzichten; man begnügt sich mit der anschaulichen (empirischen) 
Darlegung der geometrischen Wahrheit.“ 
119) Für zweiklassige Schulen wird, falls etwa die Formenlehre 
in besonderen Lektionen zur Behandlung gelangt, ein zweijähriger 
Kursus zumeist empfohlen; es könne jedoch, wenn sämtliche Schüler 
der Oberklasse an dem Unterrichte teilzunehmen hätten, der Lehrstoff 
auch auf vier sich ergänzende Kurse dergestalt verteilt werden, daß in 
jedem Jahre der gesamte Stoff grundlegend, einzelne Partien desselben 
aber in entsprechender Abwechslung ausführlicher zur Verarbeitung kämen. 
Für vier= oder mehrklassige Schulen werden zweijährige, aber 
auch konzentrisch sich erweiternde einjährige Lehrkurse in Vorschlag ge- 
bracht. S. hierzu: Dr. Wild, Stoffpläne 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; 
Baunack, Lehrplan 2c.; Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II. 
„In vier= und sechsklassigen Schulen läßt sich der Klassen= und Ab- 
teilungsunterricht vereinigen, wenn man von einer Reihe geometrischer 
Körper ausgeht, die in jedem Jahre mit allen Schülern der Klasse 
zergliedernd besprochen werden. Hieran würden sich für das siebente 
Schuljahr die leichteren planimetrischen Zeichnungen und Berechnungen, 
für das achte die schwierigeren und eine Anzahl Aufgaben aus der 
Körperberechnung anzuschließen haben.“ 
120) Die Führung besonderer Hefte, in welche die wichtigsten Er- 
klärungen, die Konstruktionen, Berechnungen 2c. sorgfältig einzutragen 
sind, ist sehr zu wünschen (G. B.). 
In manchen Schulen werden zu diesen Einträgen die für den 
Rechenunterricht eingeführten Reinhefte mitbenutzt. S. Anmerkung 108. 
121) Der Schulzirkel soll von angemessener Größe und mit einer 
metallenen Kreidehülse versehen sein. Außerdem werden als Lehr- 
mittel für das Schulinventar empfohlen: eine Reißschiene mit metrischer 
Einteilung, ein Winkelhaken, ein Transporteur und hinreichend große 
geometrische Körper von hartem Holz.
	        
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