Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 97 
Es empfiehlt sich, die Schüler anzuleiten, einige geometrische Körper 
aus Ton sowie aus starkem Papier selbst herzustellen. 
Die Schüler sollen da, wo die Formenlehre in besonderen Lektionen 
behandelt wird, wenn irgend möglich Einsatzzirkel und Lineale mit 
metrischer Einteilung besitzen. Ein rechtwinkliges Dreieck wird ihnen 
als Winkelmaß sehr nötig sein. 
Die Frage, ob auch in Schulen, die den Unterricht in der Formen- 
lehre teils dem Zeichnen, teils dem Rechnen anschließen, Zirkel für die 
Hand der Schüler zu beschaffen sind, wird mit Bezugnahme darauf zu 
beantworten sein, in welcher Ausdehnung solchenfalls Konstruktions- 
aufgaben behandelt werden können. 
86. 
Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
1. Die Realien finden ihre Vorbereitung durch den An— 
schauungsunterricht!?). 
2. Derselbe ist in den für die ersten beiden Schuljahre 
bestimmten Klassen zu erteilen ½3). 
3. Der Anschauungsunterricht hat neben der § 3 gedachten 
Aufgabe !!4) in seinem Verhältnis zu den Realien auch den 
weiteren Zweck, die Schulkinder unter Anleitung zu aufmerk- 
samer Betrachtung und Beobachtung 1245) in Geist und Herz 
anregenden Besprechungen ½5) mit Gegenständen und Erschei- 
nungen ½5) besonders aus dem Kreise der nächsten Umgebung 
genauer bekannt zu machen 12.). 
4. Der Lehrgang ½8) folgt am zweckmäßigsten 129) dem Ver- 
laufe der Jahreszeiten 0). 
5. In zweiklassigen Schulen umfaßt derselbe auch die 
Heimatskunde nebst den Anfangsgründen der Natur- 
geschichtes#l). 
6. Als Lehrmittel werden teils die zur Besprechung ge- 
wählten Gegenstände selbst, teils Abbildungen verwendet#s12). 
7. Der Unterricht in Geschichte, Erdkunde, Natur- 
geschichte und Naturlehre fällt im wesentlichen den letzten 
vier Schuljahren zu. 
Lehrplan f. d. einfachen Volksschulen. 11. Aufl. 7
	        
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