Volltext : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

Bangert.  433

der  Fortbildungsschulpflicht  im  Handelsgewerbe  meinerseits  nicht

tellung  nehmen  möchte

Dann  aber,  meine  Damen  und  Herren,  möchte  ich  die  Ausführungen
  des  Herrn  Klopfer  in  zwei  Punkten  noch  einmal
unterstreichen  und  vielleicht  noch  etwas  ergänzen.  Der  Beamte  der
Braunschweiger  Handelskammer  hat  zwei  Feststellungen  gemacht,  die
wir  als  durchaus  unrichtig  bezeichnen  müssen.  Sie  gingen  einmal
dahin,  daß  Mißstände  in  den  bestehenden  Lehrverhältnissen  im
wertchen  Handelsgewerbe  in  erheblicher  Anzahl  nicht  zutage  getreten

eien.  Meine  Herren,  wie  verhält  es  sich  praktisch  damit?  Bei  einer
Konferenz,  die  vor  einigen  Jahren  stattgefunden  hat  und  die  von
unserem  Berufsvereine  veranstaltet  worden  war,  ist  allerdings  anerkannt
  worden  von  Vertretern  der  Arbeitgeberschaft,  wie  von  den  sämtlichen
  im  Vereinsleben  und  im  praktischen  Erwerbsleben,  im  Handel
stehenden  Angestellten,  daß  Mißstände  im  Lehrlingswesen  beim
Handelsgewerbe  in  überaus  großer,  in  geradezu  erschreckender  Anzahl
  zutage  treten.  Meine  Herren,  nachdem  diese  Feststellung  gemacht
wurde,  nachdem  einmal  eine  ausdrückliche  Feststellung  dieser  Tatsache
  seitens  der  deutschen  Prinzipalschaft,  seitens  der  deutschen  Angestelltenschaft
  in  der  Literatur  eingeführt  worden  ist,  sollte  man  es
doch  merkwürdig  finden,  daß  da  ein  Herr  Beamter  einer  deutschen
Handelskammer  nun  noch  die  Tatsache  des  Bestehens  solcher  Mißverhältnisse
  im  Lehrwesen  abzustreiten  versucht.  (Sehr  richtig!l)

Meine  Herren,  ich  bedaure  aus  einem  anderen  Grunde,  und  zwar
aus  dem  Grunde  der  öffentlichen  Bewertung  der  verschiedenen  Berufsstände,
  sehr  die  Bemerkung,  die  gemacht  worden  ist,  daß  nämlich  heute
es  kaum  noch  der  Fall  wäre,  daß  ein  Prinzipal  einen  Lehrling  einstellte,
  weil  er  dabei  an  die  Erziehung  des  Nachwuchses  im  Kaufmannsstande
  denke.  Ich  glaube,  meine  Herren,  es  sind  doch  nicht  allein  die
allerkleinsten  Kleinkrämer,  die  noch  Lehrlinge  ausbilden;  es  wird  doch
beute  noch  von  sehr  vielen  von  den  Chefs,  die  Lehrlinge  annehmen,
die  Lehrverträge  abschließen  mit  jungen  Leuten,  daran  gedacht,  daß
der  deutsche  Kaufmannsstand  einen  umfassend  und  allseitig  ausgebildeten
  Nachwuchs  braucht,  und  ich  glaube,  es  wird  auch  an  die
Verantwortung  dabei  gedacht,  die  der  betreffende  Prinzipal  auf  sich
nimmt,  wenn  er  solche  Lehrlinge  in  seinen  Betrieb  einstellt.  Man
soll  also  doch  vielleicht  wohl  nicht  sagen,  daß  heute  kaum  noch  ein
Arbeitgeber  daran  denkt  —  und  es  geschieht  das  von  unseren  Berufsvereinen
  der  Angestellten,  die  man  einer  radikaleren  Ansicht  zu  der
Frage  vielleicht  bezichtigen  könnte,  durchaus  nicht  —,  einen  Nachzauche
  im  Handelsstande  heranbilden  zu  helfen,  wenn  er  Lehrlinge
ein  .
Meine  Herren,  dann  ist  ausgeführt  worden,  daß  es  genüge,  einen
Lehrling  in  Teilarbeit  auszubilden,  und  daß  man,  um  diese  Teilarbeit,
  ,  leisten  und  später  einem  kleinen  Betriebe  vorzustehen,  kein
Held  der  Orthographie,  in  Grammatik  und  schließlich  auch  kein
Held  i  im  Rechnen  zu  sein  brauche.  Auch  hier  möchte  ich  bemerken,  daß
man  sicherlich  nicht  wünschen  soll,  daß  die  Zahl  der  kaufmännischen
selbständigen  Existenzen  der  alleruntersten  Schicht  noch  durch  das
Schriften  d.  Zentralstelle  k.  Bolkswohlsahrt.  N.  F.  Nr.  7.