Bangert. 433
der Fortbildungsschulpflicht im Handelsgewerbe meinerseits nicht
tellung nehmen möchte
Dann aber, meine Damen und Herren, möchte ich die Ausführungen
des Herrn Klopfer in zwei Punkten noch einmal
unterstreichen und vielleicht noch etwas ergänzen. Der Beamte der
Braunschweiger Handelskammer hat zwei Feststellungen gemacht, die
wir als durchaus unrichtig bezeichnen müssen. Sie gingen einmal
dahin, daß Mißstände in den bestehenden Lehrverhältnissen im
wertchen Handelsgewerbe in erheblicher Anzahl nicht zutage getreten
eien. Meine Herren, wie verhält es sich praktisch damit? Bei einer
Konferenz, die vor einigen Jahren stattgefunden hat und die von
unserem Berufsvereine veranstaltet worden war, ist allerdings anerkannt
worden von Vertretern der Arbeitgeberschaft, wie von den sämtlichen
im Vereinsleben und im praktischen Erwerbsleben, im Handel
stehenden Angestellten, daß Mißstände im Lehrlingswesen beim
Handelsgewerbe in überaus großer, in geradezu erschreckender Anzahl
zutage treten. Meine Herren, nachdem diese Feststellung gemacht
wurde, nachdem einmal eine ausdrückliche Feststellung dieser Tatsache
seitens der deutschen Prinzipalschaft, seitens der deutschen Angestelltenschaft
in der Literatur eingeführt worden ist, sollte man es
doch merkwürdig finden, daß da ein Herr Beamter einer deutschen
Handelskammer nun noch die Tatsache des Bestehens solcher Mißverhältnisse
im Lehrwesen abzustreiten versucht. (Sehr richtig!l)
Meine Herren, ich bedaure aus einem anderen Grunde, und zwar
aus dem Grunde der öffentlichen Bewertung der verschiedenen Berufsstände,
sehr die Bemerkung, die gemacht worden ist, daß nämlich heute
es kaum noch der Fall wäre, daß ein Prinzipal einen Lehrling einstellte,
weil er dabei an die Erziehung des Nachwuchses im Kaufmannsstande
denke. Ich glaube, meine Herren, es sind doch nicht allein die
allerkleinsten Kleinkrämer, die noch Lehrlinge ausbilden; es wird doch
beute noch von sehr vielen von den Chefs, die Lehrlinge annehmen,
die Lehrverträge abschließen mit jungen Leuten, daran gedacht, daß
der deutsche Kaufmannsstand einen umfassend und allseitig ausgebildeten
Nachwuchs braucht, und ich glaube, es wird auch an die
Verantwortung dabei gedacht, die der betreffende Prinzipal auf sich
nimmt, wenn er solche Lehrlinge in seinen Betrieb einstellt. Man
soll also doch vielleicht wohl nicht sagen, daß heute kaum noch ein
Arbeitgeber daran denkt — und es geschieht das von unseren Berufsvereinen
der Angestellten, die man einer radikaleren Ansicht zu der
Frage vielleicht bezichtigen könnte, durchaus nicht —, einen Nachzauche
im Handelsstande heranbilden zu helfen, wenn er Lehrlinge
ein .
Meine Herren, dann ist ausgeführt worden, daß es genüge, einen
Lehrling in Teilarbeit auszubilden, und daß man, um diese Teilarbeit,
, leisten und später einem kleinen Betriebe vorzustehen, kein
Held der Orthographie, in Grammatik und schließlich auch kein
Held i im Rechnen zu sein brauche. Auch hier möchte ich bemerken, daß
man sicherlich nicht wünschen soll, daß die Zahl der kaufmännischen
selbständigen Existenzen der alleruntersten Schicht noch durch das
Schriften d. Zentralstelle k. Bolkswohlsahrt. N. F. Nr. 7.