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und ersetzten sie durch eine richterliche. Schweden übertrug sie
dem Landshöfding, d. k. dem Königlichen Statthalter der be-
treffenden Provinz. In, Frankreich dagegen wird grade das
Recht der Kammer zur Prüfung betont und diese hierbei sogar
„un jury souverain“ genannt! Das französische Vorbild hat
auch besonders auf die Verfassungen der einzelnen deutschen
Staaten eingewirkt1t). Nur in der Verfassung von Elsaß-
Lothringen wurde die Prüfung der Mandate zum größten
Teile dem Verwaltungsgerichtshof, bis zu dessen Errichtung
einem Senat des Oberlandesgerichts Colmar übertragen.
In Deutschland und Osterreich hat sich diese Bewegung
in der Theorie stark geltend gemacht. Ihr Führer ist vor allem
Jellinek, der als erster in seiner 1895 veröffentlichten Schrift
„Ein Verfassungsgerichtshof für Osterreich" die parlamen-
tarische Wahlprüfung scharf kritisierte. Er begründet seinen
Streitruf folgendermaßen: Er fragt, ob denn genügende Ga-
rantieen gegen einen Machtmißbrauch des Organes vorbanden
seien, das man herkömmlich nur als Voraussetzung uno Schutz-
wehr der konstitutionellen Ordnung aufzufassen gewohnt sei.
Jedes Organ, das zu verwalten und Recht zu sprechen hat, sei
an das objektibe Recht gebunden und könne somit auch Unrecht
begehen. Es sei daher ein wirksamer Schutz gegen das von den
Parlamenten möglicherwelse verübte Unrecht vonnöten. Die
Parlamente seien ungeeignet zur Legitimationsprüfung. Eine
unparteiische Kognition über bestrittene Individualrechte könne
nur von einer richterlich organisierten Institution erwartet
werden2). Auch in seiner „Allgemeinen Staatslehre“ weist
Jellinek auf die grundlegende Bedeutung dieser seiner For-
derung hin: Der materielle Gegensatz von Gesetzgebung, Ver-
waltung und Rechtssprechung decke sich zwar keineswegs mit
dem formellen der Tätigkeiten der entsprechenden Organe,
aber auf Grund der Erkenntnis des Unterschiedes der materiellen
Funktionen sei auch ihre fortschreitende Aufteilung an die ent-
1) Vgl. v. Cseken S. 451ff.
2) Vgl. bierzu Leser S. 121ff. und Jellinek Spvstem S. 959.