28.
Bekanntmachung
betreffend Vorratserhebung u. Bestandsmeldung über Wolfram, Chrom, Molybdän, Vanadium u. Mangan.
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Ubertretung
(worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt), sowie jedes Anreizen zur Ubertretung der erlassenen Vorshruft
soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 9 Ziffer b des Gesetzes über den
Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (oder Artikel 4 Ziffer 2 des „Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom
5. November 1912“") mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird.
§ 1. Von der Verfügung betroffene Gegenstände.
a) Meldepflichtig sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der nachstehend aufgeführten
Klassen in festem und flüssigem Zustand (einerlei, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit
Ausnahme der in § 5 aufgeführten Bestände.
Klasse 23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
2
O
37.
38.
39.
. Mangan in Eisen= und Stahllegierungen mit mindestens 20 %/% Mangangehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und it
41.
Wolfram-Metall, ausgeschlossen Drähte mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm.
Wolfram-Eisen (Ferrowolfram).
Wolfram-Stahl von 2 bis unter 10 % Wolframgehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie
Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden
oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge
(nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Wolfram-Stahl von 10 % und mehr Wolframgehalt, insbesondere Werkzeugstähle, unverarbeitet, vorgearbeitet und
in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche
sich in Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehak'en werden,
insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Wolfram in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 23—26 fallend.
Chrom als Metall und Ferrochrom.
Chrom-Stahl mit mindestens 0,5 % Chromgehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle
und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden, oder
schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge
(nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Chrom in Chromsalzen.
31.
.Molybdän als Metall.
„ 33.
Chrom in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 28—30 fallend.
Molybdän in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial
ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden oder schon in Gebrauck
waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle),
Kugellager, Magnete usw.
. Molybdän in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 32 und 33 fallend.
35.
„ 36.
Vanadium als Metall.
Vanadium in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial,
ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich in Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauk
waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeuge
stähle), Kugellager, Magnete usw.
Vanadium in Erzen, in Schlacken, in Reben= und Zwischenprodukten, soweit nicht unter Klasse 35 und 36 fallend.
Mangan als Metall und Manganeisen (Ferromangan) mit 70 % und mehr Mangangehalt.
Mangan als Manganeisen (Ferromangan) unter 70 % Mangangehalt.
Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich it
Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden
insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), und Maschinenteile.
Mangan in Erzen.