Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

H. B. S. 167. 
. B. S. 172. 
— 166 — 
a) soweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise festgesetzt sind, die zuständige höhere 
Verwaltungsbehörde, 
b) joweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise nicht festgesetzt sind, das Reichs- 
schiedsgericht für Kriegswirtschaft. 
Bei Zurückhaltung von Vorräten beschlagnahmter Gegenstände ist Enteignung zu 
gewärtigen. 
Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die Feterletzen Höchstpreise diejenigen 
sind, welche die Vereinigung des Wollhandels in Leipzig chstens für die von der Bekannt- 
machung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen darf. Für mindere Arten wird die 
Vereinigung des Wollhandels entsprechend niedrigere Preise zahlen. 
§ 7. 
Preisberechnung. 
Die Preisberechnung darf nur nach Gewichtseinheiten erfolgen. 
88. 
Meldepflicht. 
Bezüglich der Meldepflicht gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. M. 
57/4. 16. K. R. A., veröffentlicht in der Beil.z. Staatsanz. vom 31. Mai 1916 Nr. 126, 
und der Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 507 5. 17. K. R. A. 
§ 9. 
Anfragen und Anträge. 
Anfragen oder Anträge, welche diese Bekanntmachung betreffen, sind mit der Kopfschrift 
Heschia nahme von Tierhaaren“ an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. I.) des 
Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu 
  
ri ten. 
Ausnahmen von den Vorschriften der Beschlagnahmebestimmung können von der Kriegs- 
Rohstoff-Abteilung des deönglich Preußischen Kriegsministeriums bewilligt werden. 
Bewilligungen von Ausnahmen von den festgesetzten Höchstpreisen behält sich der unter- 
zeichnete zuständige Militärbefehlshaber vor. 
8 10. 
Inkrafttreten. 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1917 in Kraft. 
Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 1772/5. 17. K. R. A. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Klasse Bezeichnung Für 1 kg 
Mark 
1 Pferdemähnenharres 9,00 
2 Rinderschweifhaarte ......... 9,00 
3 Halbschweishaare von Pferden ......... 11,00 
4 Schnitthaare „ „ .....-..... 13,00 Nettogewicht 
5 Langschweifhaare , „ ] 14,00 
6 Wirrhaare .. 10,00 
7 Abdeckerhaare, Mähnen und Schweife von Pferden .· 9,00 
8 Trockne Schlachthaus- Schweinehaare ... .. 1,50 
9 Trockne Landschweinehaare 12980 Bruttasewicht 
10 Russische SchweinewollloA 1,80 in handels- 
11Sommerrehhaare.. 2,00 fblicher Ver- 
12 : Winterrehharenrnsn:n:s: 3,50 pasung in 
13 Hirschhaare 44éé4é 3,.50 Säck en 
14 chharen:: 3,50 
15 Renntierhaare —N— 40% 
aninchengerberharenrn:n 
1K Hasengerberhaare ean nnnnn ..... 258 Nettogewicht 
Haare von Pelzabfällen ,5 
19 neschor Abfälle von Haarfellen und Haarpelzen aus 15 1 nruheocht 
. ürschnereien G„ " 
20 Ungeschorene Abfälle von n Wollfeilen und Wolweten aus züger Ver- 
Kürschnereeien 2,00 Sönn 
Stuttgart, den 30. Juni 1917. 
Der stellv. kommandierende General: 
v. Schgefer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.