H. B. S. 167.
. B. S. 172.
— 166 —
a) soweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise festgesetzt sind, die zuständige höhere
Verwaltungsbehörde,
b) joweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise nicht festgesetzt sind, das Reichs-
schiedsgericht für Kriegswirtschaft.
Bei Zurückhaltung von Vorräten beschlagnahmter Gegenstände ist Enteignung zu
gewärtigen.
Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die Feterletzen Höchstpreise diejenigen
sind, welche die Vereinigung des Wollhandels in Leipzig chstens für die von der Bekannt-
machung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen darf. Für mindere Arten wird die
Vereinigung des Wollhandels entsprechend niedrigere Preise zahlen.
§ 7.
Preisberechnung.
Die Preisberechnung darf nur nach Gewichtseinheiten erfolgen.
88.
Meldepflicht.
Bezüglich der Meldepflicht gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. M.
57/4. 16. K. R. A., veröffentlicht in der Beil.z. Staatsanz. vom 31. Mai 1916 Nr. 126,
und der Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 507 5. 17. K. R. A.
§ 9.
Anfragen und Anträge.
Anfragen oder Anträge, welche diese Bekanntmachung betreffen, sind mit der Kopfschrift
Heschia nahme von Tierhaaren“ an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. I.) des
Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu
ri ten.
Ausnahmen von den Vorschriften der Beschlagnahmebestimmung können von der Kriegs-
Rohstoff-Abteilung des deönglich Preußischen Kriegsministeriums bewilligt werden.
Bewilligungen von Ausnahmen von den festgesetzten Höchstpreisen behält sich der unter-
zeichnete zuständige Militärbefehlshaber vor.
8 10.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1917 in Kraft.
Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 1772/5. 17. K. R. A.
Klasse Bezeichnung Für 1 kg
Mark
1 Pferdemähnenharres 9,00
2 Rinderschweifhaarte ......... 9,00
3 Halbschweishaare von Pferden ......... 11,00
4 Schnitthaare „ „ .....-..... 13,00 Nettogewicht
5 Langschweifhaare , „ ] 14,00
6 Wirrhaare .. 10,00
7 Abdeckerhaare, Mähnen und Schweife von Pferden .· 9,00
8 Trockne Schlachthaus- Schweinehaare ... .. 1,50
9 Trockne Landschweinehaare 12980 Bruttasewicht
10 Russische SchweinewollloA 1,80 in handels-
11Sommerrehhaare.. 2,00 fblicher Ver-
12 : Winterrehharenrnsn:n:s: 3,50 pasung in
13 Hirschhaare 44éé4é 3,.50 Säck en
14 chharen:: 3,50
15 Renntierhaare —N— 40%
aninchengerberharenrn:n
1K Hasengerberhaare ean nnnnn ..... 258 Nettogewicht
Haare von Pelzabfällen ,5
19 neschor Abfälle von Haarfellen und Haarpelzen aus 15 1 nruheocht
. ürschnereien G„ "
20 Ungeschorene Abfälle von n Wollfeilen und Wolweten aus züger Ver-
Kürschnereeien 2,00 Sönn
Stuttgart, den 30. Juni 1917.
Der stellv. kommandierende General:
v. Schgefer.