Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

H. B. S. 205. 
H. B. S. 208. 
H. B. S. 212. 
— 200 — 
Trosselgarne und Zwirne auf schweren Hülsen werden ebenfalls einschließlich der Hülsen, 
die Hülsen also zum Garnpreis berechnet, doch sind bei Rücksendung der Hülsen innerhalb 
üblicher oder angemessener Zeit die Hülsen dem Käufer zum Garnpreis netto zu vergüten. 
Anderweitige Vereinbarungen über Hülsenvergütung sind nur insoweit zulässig, als sich 
hierdurch nicht ein höherer als der nach § 1 zulässige Höchstpreis für Garne errechnet. 
Ballenpackung ist frei. Für Kisten dürfen die Gestehungskosten nicht überschritten werden. 
Im übrigen gelten die im „Deutschen Baumwollgarnkontrakt“ mit Wortlaut vom 
22./23. November 1912 niedergelegten „Technischen Grundlagen“. 
§ 5. 
Für rohe einfache Baumwollgarne auf Kops, nach dem System der Dreizylinderspinnerei 
hergestellt (Preistafel 2 Ziffer I, IV und Va), die auf Grund von nach dem 
24. Januar 191 7 ausgestellten Spinnerlaubnisscheinen gespon- 
nen werden, erhöhen sich die Höchstpreise um folgende Sätze: 
*)rv5 F Garne mit einem Gehalt von weniger als 50 v. H. Originalbaumwolle um 
v. H., 
2. für Garne mit einem Gehalt von mindestens 50 v. H. und höchstens 75 v. H. 
Originalbaumwolle um 30 v. H., 
3 für Garne mit einem Gehalt von mehr als 75 v. H. Originalbaumwolle um 10 v. H. 
§ 6. 
Für sämtliche rohen einfachen Baumwollgarne auf Kops, die auf Grund von nach dem 
24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnisscheinen gesponnen sind, erhöhen sich die 
nach §§ 1 und 5 errechneten Garnhöchstpreise um 26 v. H. 
Für diejenigen Garne, die nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung gezwirnt werden, 
erhöhen sich die in Preistafel 2 Ziff. VII festgesetzten Zwirnzuschläge um 50 v. H. 
Bruchteile von Pfennigen sind bis zu 0,49 Pf. nach unten, von 0,50 Pf. an nach oben 
abzurunden. 
Beispiel: 
1. Der Höchstpreis für Nr. 10/2 engl. Dreizylinder-Abfallgarn, gebleicht, auf Kreuz- 
spulen, das auf Grund eines nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnis- 
scheins gesponnen ist, und jetzt gezwirnt wird, berechnet sich wie folgt: 
Nr. 10 Dreizylinder-Abfallgarn, roh (Preistafel 2v?72222 —3004 Pf. 
40 v. H. Zuschlag von 304 Pf. gemäß § 5 Hiffer 1.. 122 „ 
2 *½—-*-p à 1 * 7 8 6 bs. 1 ç]" 111 » 
Zwirnlohn (Preistafel 2 VII) 48 Pif. 
50 v. H. (v. 48 Pf.) Zuschlag gemäß § 6 Abs. 2 24 „ — 72 „ 
Bleichzuschlag: 
Gewichtsverlust 7 v. H. (v. 609 Pf.) .48 Pf. 
Bleichlohhn 250 „ -63„ 
  
Höchstpreis 672 Pf. 
2. Der Höchstpreis für Nr. 14 metrisch Trikotgarn, auf Kops, enthaltend 20 v. H. ge- 
färbtes Material, das auf Grund eines nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinn- 
erlaubnisscheins gesponnen wurde, berechnet sich wie folgt: 
Nr. 14 metrisch Trikotgarn roh (Ziffer Vou)0)) 
26 v. H. Zuschlag von 350 Pf. gemäß § 6 Abt. ll 
Angemessener Melangenzuschlag für 20 v. H. gefärbtes Material 
(gewöhnliche subst. Unifarbe) à 0,06 f. 
350 Pf. 
— 91 7“, 
12 „ 
Höchstpreis 453 P 
87. 
Diese Bekanntmachung tritt am 2. Oktober 1917 in Kraft. 
gi dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung treten außer 
Kraft: 
1. Die Bekanntmachung über Höchstpreise für Baumwollspinn- 
stoffe und Baumwollgespinste Nr. W. II. 1800/2. 16. K. R. A. vom 
1. April 1916. Veröffentlicht in der Beil. z. Staatsanz. vom 1. April 1916, Nr. 77, 
2. Die zuihr erlassenen Nachträge: 
a) Nr. W. II. 1800/5. 16. K. R. A. vom 26. Mai 1916, Veröffentlicht in der 
Beil. z. Staatsanz. vom 26. Mai 1916, Nr. 122. 
b) Nr. W. II. 1800/9. 16. K. R. A. vom 1. Oktober 1916. Veröffentlicht in 
der Beil. z. Staatsanz. vom 30. September 1916, Nr. 229.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.