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1.
Beschlagnahmte Warengattungen
Uebersichtstafel zu der Bekan
2.
Spinnstoffe
3.
Farbe
Gruppe I: Stoffe zur Ob erkleidung
Stoffe, welche zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und
Gefangene in Betracht kommen können. Hierzu gehören ohne
Rücksicht auf Webart, Bindung und Ausrüstung:
1. Uniform= und Livreestoffe u. dgll. ,
2. Zivilstoffe, wie z. B. Kammgarnstoffe, Meltons, Cheviots,
loden, Trikots, Tireteys, Cords u. dal.
3. Genua-Cords, Moleskins, Pilots, Sommeruniformstoffe, Leder-
tuche u. dgl.
IV. Rohe und gebleichte Stoffe für Drillichonzüge
fallen unter Gruppe VI.
Wolle, Mohair, Ka-
melhaar, Alpaka,
Kaschmir u. sonstige
Tierhaare, Kunstwolle,
Baumwolle, Kunst-
baumwolle, sonstige
Pflanzenfasern oder
Abfälle und Misch-
ungen verschiedener
Spinnstoffe 70.
a) einfarbig oder
liert in schn
grau, tudn
feldgrau,
Gruppe II: Schlaf= und Pfer
Ohne Rücksicht auf Herstellungsart und Ausrüstung:
1. Schlafdecken,
2. Pferdedecken und Woilache,
3. Deckenstoffe im Stück,
4. Stoffe, die zur Anfertigung der Decken zu 1 und 2 dienen
können. Als solche kommen auch in Betracht: Zivilstoffe,
wie Flauschstoffe, Mantelstoffe, Ulsterstoffe, Capetstoffe usw.,
soweit sie nicht schon in Gruppe 1 beschlagnahmt sind. Da-
gegen kommen für diese Gruppe nicht in Betracht: Herren-
und Knaben-Anzugstoffe und -Hosenstoffe.
Wolle, Mohair, Ka-
melhaar, Alpaka, Kasch-
mir u. sonstige Tier-
haare, Kunstwolle,
Baumwolle, Kunst-
baumwolle, sonstige
Pflanzenfasern oder
Abfälle u. Mischungen
verschiedener Spinn-
stoffe
alle Farben
glatt und gemust
Gruppel!
1. Männerhemden und Männerunterhosen in Männergrößen,
gewirkt, gestrickt oder aus Wirk= oder Strickstoffen hergestellt
oder konfektioniert,
. Männerärmelwesten und Jacken,
u. Männersocken und Strümpfe,
u. Kniewärmer,
Halstücher (Schals),
Leibbinden und Kopfschützer, beides nur
nhlcchlar. * hand
Männer-Faust= und -Fingerhandschuhe, E nur maschinen-
8. Iieinner= Palsmärmer mindestens 17 cm oder handggestrictt
9. Wirk= und Strickstoffe, die zur Anfertigung von Männer-
Unterkleidung oder Trikotagen in Betracht kommen.
maschinen= oder
handgestrickt,
bzw. gewirkt,
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–
Aus Webwaren konfektionierte Männerhemden
und Männerunterhosen sind durch die Bekannt-
machung Nr. W. M. 1300/12 15. K. R. A. beschlagnahmt.
1) Siehe Nachtragsbekanntmachung.
Wolle, Mohair, Ka-
melhaar, Alpaka,
Kaschmir u. sonstige
Tierhaare, Kunstwolle,
Baumwolle,
Kunstbaumwolle,
sonstige Pflanzenfasern
oder Abfälle u. Misch-
ungen verschiedener
Spinnstoffe, auch
shoddygemischt, plat-
tiert oder aus ver-
schiedenen Stoffen
zusammengesetzt!)
# a) Halstücher:
grau, feld
graugrün, br#
grau= und br#
meliert,
b) Männersocken:
strümpfe: wie
a), jedoch
natur= und mo#
farbig, .
o)Männer-Fausi-.
Fingerhandschn
wie zu a), je-
auch schwarz,
d) alle anderen
rengattungen
Rucksicht auf Im