Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

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81. 
Von der Verfügung betroffene Gegenstände. 
a) Meldepflichtig sind vom ##tgesetten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte 
la 
der nachstehend aufgeführten 
ssen in festem und flüssigem Zustand (einerlei, ob Vor- 
  
räte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der in § 5 
aufgeführten Bestände. 
Klasse 23. 
24. 
25. 
77 
1 
77 
77 
77 
77 
77 
77 
7 
77 
11 
77 
7 
77 
47 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
40. 
Wolfram-Metall, ausgeschlossen Drähte mit einem Durchmesser von weniger 
als 0,5 Millimeter. 
Wolfram-Eisen (Ferrowolfram). 
Wolfram-Stahl von 2 bis unter 10 Prozent Wolframgehalt, unverarbeitet, 
vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; aus- 
gemommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im Gebrauch 
efinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf 
Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), 
Kugellager, Magnete usw. 
Wolfram-Stahl von 10 Prozent und mehr Wolframgehalt, insbesondere Werk- 
zeugstähle, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, owie Abfälle 
und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche 
sch im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Ver- 
trauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht 
Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
Wolfram in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit 
nicht unter Klosss 23—26 fallend. 
So als Metall und Ferrochrom. 
Chrom-Stahl mit mindestens 0,5 Prozent Chromgehalt, unverarbeitet, vor- 
gearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial, ausgenommen 
sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im Gebrauch befinden, oder 
schon in Gebrauch waren, und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten 
werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, 
Magneten usw. 
Chrom in Chromsalzen. 
Chrom in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit nicht 
unter Klasse 28—30 fallend. 
Molybdän als Metall. 
Molybdän in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und Fertigfabrikaten, 
sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertig- 
F welche sich im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und 
oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werk- 
zeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
Molybdän in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit 
nicht unter Klasse 32 und 33 fallend. 
Vanadium als Metall. 
Vanadium in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, 
sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertig- 
fabrikate, welche sich im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und 
voder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werk- 
geige (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw. 
anadium in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit 
nicht unter Klasse 35 und 36 fallend. 
Mangan als Metall und Manganeisen (Ferromangan) mit 70 Prozent und 
mehr Mangangehalt. · . 
Mangan als Manganeisen (Ferromangan) unter 70 Prozent Mangangehalt. 
Mangan in Eisen= und Stahllegierungen mit mindestens 20 Prozent Mangan- 
gehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet, und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und 
Altmaterial; ausgenommen bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im 
Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und voder für Verbrauchs- 
ersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werk- 
  
  
  
  
ugtähle), und Maschinenteile. 
„ 41. M 
angan in Erzen. 
b) Bei zusammengesetzten Metallen (Legierungen, chemischen Verbindungen und Erzen 
ist sowohl das Gesamtgewicht, wie der Gewichtsanteil des Hauptmetalls der betreffenden 
lasse zu melden. Hauptmetalle sind für Klasse 23—27 Wolfram; für Klasse 28 bis
	        
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