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2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln
an Kipptöpfen, Kartoffel-, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.
Vorstehende Gegenstände fallen auch dann unter die Verordnung, wenn sie mit einem
Ueberzug (Metall, Lack, Farbe u. dgl.) versehen sind.
8 3.
Von der Berordnungbetroffene Personen und Betriebe.
Von der Verordnung werden betroffen:
1. Haushaltungen,
2. Hauseigentümer,
3. Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, insbesondere Gast= und Schank-
wirtschaften, Pensionate, Kaffeehaus-, Konditorei= und Küchenbetriebe, Kantinen, Speise-
anstalten aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen und dergleichen,
4. öffentliche (einschließlich kirchliche, stiftische usw.) und private Heil-, Pflege= und
Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehungs= und Strafanstalten,
Arbeitshäuser und dergleichen. 84
Ausnahmen.
Ausgenommen sind mit Kupfer, Messing oder Nickel überzogene (z. B. galvanisch) und
plattierte Gegenstände, die aus Eisen oder einem anderen Metall als Kupfer, Messing
oder Nickel hergestellt sind.
Bestehen Zweifel, ob Gegenstände von der Verovdnung betroffen sind, oder wird für
Gegenstände ein besonderer kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert geltend ge-
macht, so kann eine Befreiung von der Enteignung bewilligt werden. Die Befreiung von
der Enteignung ist auszusprechen, wenn ein kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher
Wert der in Betracht kommenden Gegenstände durch anerkannte Sachverständige fest-
gestellt worden ist. Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Durchführung der Ver-
ordnung beauftragte Behörde endgültig.
85.
Eigentumsübertragung.
Das Eigentum an den von der Verordnung betroffenen Gegenständen (§ 2), die bereits
durch die Verordnung M. 325/7. 15. K. R. A. vom 31. Juli 1915 beschlagnahmt sind,
Mörser. . und Anrichteräume Kaffeegarnituren u. Tortenplatten
in Speisebetrieben Rauchservicen Tragantformen
Napfkuchenformen Reibeisen Serviergeschirre (keine Trichter .·
Nelsonkasserollen Ringtöpfe Tafelgeräte) Trinkbecher für Küchen
Nudelkessel Nosten Servierkasserollen und Speisebetriebe
Olkannen ar —
ttpfannen ahnenkühler Spargelkocher -
Zxktigendcr Sahnenschlagkessel Speiseeiskessel Waffeleisen
Salatdurchschläge Speiseiskocher Goten
Salatkörbe Speiseglocken Waschseroice
Salatseiher Speisenträger Wasserbadkäste
Salatwascher Speisenwärmer Wasserbecher n
Sauteusen Steinbuttkessel 5 aferelmer
Savarinränder Sülzformen Waseerk nnen (Mün-
Schablonen Sülzkasten chener Mossereimer)
Petroleumkannen Schaufeln Wasserkästen für Ku-
Pfannen aller Art Schinkenkessel Tablette (siehe Ser- chen ung Arrichte-
Pfannkuchenpfannen Schlagrahmkessel vierbretter) räume in Se eise-
Pfannkuchenkessel Schlagrahmkühler Tartelettes keirebenn
Pichelsteiner Kasse- Schlagsahnekessel Teebrotformen Wasserkessel
rollen Schmierkannen Teebüchsen Wasserke ee für Kü-
Plafond Schmortöpfe Teekannen zum Ge- cher un An ichle
Plat à sauter Schneckenpfannen brauch in Küchen Aine richte-
Plumpuddingformen Schneekeffel und Speisebetrieben Wasserschöpfer
Pommes-Anna-Kasse= Schöpf= und Schaum= Teekessel (nicht Tee- Wasserlöp für Kü-
rollen löffel maschinen) chen und Anrichte-
Puddingsormen Schöpfkellen Teekuchenausstecher räume 6
Schüsseldecken Teigspritzer Weinkühler #jedoch nicht
Ragoutlöffel Schüsseln Tiegel "v' solche in
Ränder aller Art Seiher aller Art Töpfe und öder für
Randtöpfe Servierbretter, auch Tortenformen Weinküh= wrri
Rechauds für Küchen solche von Tee= und Tortenpfannen lerständer ) haltungen.