(Ausstellung 2c. v. Dampffässern.) 531
durch ein Schild (Fabrikschild), welches it am Dampf-
faß befestigt ist, kenntlich gemacht.
9. Zur Anbringung des amtlichen Kontrollmanometers . d. Dampf-
faß (ffässer) mit. ...................... ausgerüstet.
10. Material d. Dampffaß ("fässer) (Art, Güte, Dickeh:
11. Zusammenfügung 8d.. Dampffasse. (genietet, geschraubt, geschweißt oder wie
sonst) unter Angabe der etwaigen Verankerungen:
12. Zahl, Form, Größe der Offnungen und deren Verschlüsse (durch Handskizzen mit
Maßen zu verdeutlichen, falls die Zeichnung des Dampffasses nicht hierüber Auf-
fchlußgibt):......................................·..............................·........................................................
13.AngabenübereineetwaigeEinmauernngoderUmmantelungd...»...... Dampifasse»....:
14. Besondere Bemerkungen:
Der zuständige technische Sachverständige:
Anmerkung: Bon der beabsichtigten Anlegung eines oder mehrerer gleichartig gebauter und betriebener
Dampffässer ist unter Vorlegung dieser Beschreibung und einer maßstäblichen Zeichnung des
Dampffasses je in dreifacher Ausführung dem zuständigen Sachverständigen (5 4 der Ver-
ordnung) Anzeige zu machen.
Die Angaben der Beschreibung erfolgen teils durch Unterstreichung des Zutreffenden,
teils durch Worte, Zahlen und Skizzen. Sollte der belassene Raum hierzu nicht überall
ausreichen so ist der freie Raum dieses Formulars zu Ergänzungen zu benutzen.