H. B. S. 474.
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Gegenstand.
I. Rohkautschuk usw.
(roh und gereinigt; getrennt anzugeben).
Klasse 1 Parasorten und First latex.
„ 2 Mittlere Kautschuksorten.
„ 3 Geringe Kautschuksorten (wie Flake, Djambi, Palembang u. dgl.).
„ 4 Guttapercha.
„ 5 Balata.
„ 6 Mischungen, unvulkanisierte Abfälle und Reparaturplatten (getrennt anzugeben).
II. Lösungsen.
Klasse 7 Kautschuklösungen aus 1 bis 3.
b) Nur meldepflichtig sind vom festgesegten Meldetag an bis auf weiteres sämtliche
Vorräte der nachstehend aufgeführten Klassen in rohem, halbfertigem und fertigem Zu-
stand (einerlei, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit
Ausnahme der im §5 genannten Mindestmengen.
Gegenstand.
III. Zahngummi.
Klasse 8 Fertige Zahngummi und Cofferdam.
IV. Altgummiabfäller).
Klasse 9 Alte Autoreifen mit Nieten und ohne solche
· · « ·«·" der Verfügung
„ 10 Alte Vollreifen mit Stahlband soweit diese nicht schon nach .
„ 11 Alte Vollreifen ohne Stahlband B. 4. 622/1. 5 K. A. betr. Vorrats-
„ 12 Luftschläuche, dunkel, schwimmend erhebungen und Veschlagnahme von Gummi-
ü„ 13 Kuftschläuche, rot bereifung für Kraftfahrzeuge gemeldet sind.
„ 14 Luftschläuche, dunkel, nicht schwimmend.
„ 15 Fahrraddecken, auch abgezogen.
„ 16 Gummiakfälle, schwimmend.
„ 17 Patentgummiabfälle, vulkanisiert.
„ 18 Gummischuhabfälle.
„ 19 Andere Gummiabfälle ohne Einlagen.
„ 20 Gummiabfälle unsortiert.
V. Regenerate.
Klasse 21 Im Lösungsverfahren hergestellte Regenerate.
„ 22 Im Sturealkaliverfahren hergestellte Regenerate.
23 In anderer Weise präparierte Abfälle.
VI. Gummierte Stoffe, Gewebe und Kleidungsstücke.
Klasse 24 Gummierte Mäntelstoffe.
„ 25 Herren-Gummimäntel und -Gummiumhänge.
„ 26 Gummierte Gewebe fü Autodecken.
„ 27 Gummierte Gewebe für Fahrraddecken.
„ 28 Gummierte Gewebe für technische Artikel.
„ 29 Ballonstoffe und Flugzeugstoffe, gummiert.
VII. Fahrrad= und Aeroplangummie).
Fahrradecken (montiert und unmontiert):
Klasse 30 a) mit Garantie.
„ 31 b) ohne Garantie.
Fahrradschläuche (montiert und unmontiert):
„ 32 a) mit Garantie.
„ 33 b) ohne Garantie.
„ 34 Aeroplandecken.
„ 35 Meroplanradschläuche.
VIII. Chirurgische und andere Waren.
Klasse 36 nur von Gummiwarenfabriken, -verkaufsgeschäften, -händlern und Banda-
gisten auf einer Liste einzeln anzugeben:
1) (Hierzu siehe Nachtrags-Bekanntmachung Nr. V. I. 1612/8. 15. K. R. A. H. B. S. 467), sowie
Bekanntmachung Nr. V. I. 235/I. 16. K. R. A. H. B. S. 468.
2) (Hierzu siehe Nachtrags-Bekanntmachung Nr. V. I. 1448/11. 15. K. R. A. H. B. S. 467.)