Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

  
  
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Uebersichts 
  
  
  
Klass e 
Beschlagnahmte Stoffgattungen 
und 
Stoffarten 
(Versand) 
Verkauf u. Lieferung 
  
  
  
Verarbeitung und Verbrauch be 
  
A 
Erlaubnisscheinen gestattet mi 
. 
  
Verkauf und Lieferung im 
Inland ist ohne Erlaub- 
nisschein gestattet mit Aus- 
nahme der unter c und d 
kauf und Lieserung in das 
Auslandleinschließlich der 
besetzten felndlichen Gebiete) 
ist Kets ein Erlaubnisschein 
erfo rderlich. 
angegebenen Fälle; für Ver- 
One Erlaubnisschein ist gestattet (unter 
Einhaltung der Sonderbestimmung zu # 
Verarbeitung und Verbrauch 
  
Salpeterstickstoff (Inhalt) in reinen, 
unreinen und gemischten salpetersauren und 
salpetrigsauren Salzen von Natrium, Kalium, 
Kalzium, Ammonium, Baryum, Strontium, 
in reiner, unreiner (z. B. Abfallsäure) und 
gemischter Salpetersäure jeder Grädigkeit, mit 
Ausnahme von Mengen, die der Verbraucher 
sich selbst aus nicht beschlagnahmten Aus- 
gangsstoffen herstellt. sofern die monatliche Ge- 
samtmenge d. Erzeug. aller Arten dieser Stoff- 
gattg. kleiner ist als 7ökg Salpeterstickst (Inh). 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern um 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlaz 
nahmten Mengen unter besimöglicher Am 
beute unmittelbare oder mittelbare Auftr#z 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
lauf Sprengstoffe, Pulver, Raug 
und Leuchtkörper ausführen; (der Ve 
brauch entfallender stickstoffhaltiger Zwische 
und Nebenerzeugnisse zu anderen als d# 
hiergenannten Zwecken ist nur auf Grun 
eines Erlaubnisscheins gestattet; 
  
Toluol (Inhalt) in rohem, gereinigtem, 
reinem Toluol. 
Wegen der toluolhaltigen Nohstoffe und 
die „Bekanntmachung über die Verwendung 
von Benzol und Solventnaphta sowie über 
Höchstpreise für diese Stoffe“ verwiesen. 
des Zwanges zur Toluolgewinnung wird auf 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschla 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Aum 
beute unmittelbare oder mittelb. Aufträget 
deutsch. Militär-od. Marinebeh. auf Spre# 
stoffe, Pulver, Rauch= u. Leuch 
körper u. Arzneimittel ausführen 
  
*¾r' 
Japankampfer (Inhalt) in Japankampfer 
jeder Aufbereitung, Reinheit und Form, 
gleichgültig, wo die Aufbereitung statt- 
· gefunden hat. 
Verkauf und Lieferung von 
Iantampfer ist nur auf 
rund von Erlaubnis- 
scheinen gestattet, falls die 
monatltiche Gesamtmenge 
mehr beträgt als o,5 kg 
Kampferinhalt. 
  
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern m 
Belegen answeisen, daß sie mit den beschlo 
nahmten Mengen unter bestmöglichster Au 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufli## 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Arzneimittel ausführen: 
  
Elyzerin (Inhalt) in reinem, unreinem 
und gemischtem Glyzerin mit 20 v. H. und 
mehr Reingehalt. 
Verkauf und Lieferung 
von Glyzerinist nur auf 
Grund von Erlaubnis= 
scheinen gestattet, falls 
die monatliche Gesamt- 
menge mehr beträgt als 
I kpg Gclgyzerininhalt. 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern us 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlos 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Amn 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträzz 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Sprengstoffe, Pulver, Raus 
und Leuchtkörper ausführen; für anden 
militärische Zwecke ist von der bestellende 
Behörde die Unersetzlichkeit zu bescheiniger 
  
  
Schwefel (Inhalt) in Schwefel und 
Schwefelkies aller Art, in Zinkblende, in 
schwefliger Säure, in reiner, unreiner 
(z. B. Abfallsäure) und gemischter rauchender 
und wässriger Schwefelsäure jeder Grädigkeit. 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern ul 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlaz 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Au 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträgz 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Sprengstoffe, Pulver, Raus 
u. Leuchtkörper und Arzneimitte 
ausführen; 
  
J 
Chlor (Inhalt) in flüssigem und gas- 
förmigem Zustand, in Chlorkalk, in Lösungen 
von unterchloriger Säure und ihren Salzen, 
in reinen, unreinen und gemischten chlor- 
sauren und überchlorsauren Salzen von 
Kalium, Natrium, Ammonium, Baryum. 
  
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern um 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlot 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Ams 
beute unmittelbare oder mittelbare Auftrö 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Kampf-, Arznei= und Desin 
fektionsmittel ausführen; 
  
Aus à—f gefertigte Kampfmittel, wie Pulver, 
Sprengstosse usw. aller Art mit Ausnahme von 
folgenden vorrätigen oder aus freigegebenen 
Stoffen hergestellten Erzeugnissen: Jagd-, 
Scheiben= u. Freudenpulver, Zündschnüren, 
  
Flobert= und Revolvermunition. 
Zündhütchen, auch in leeren Patronenhülsen, 
  
  
den Militär= oder Marinebehörden uum 
den von diesen unmittelbar beauftragte 
Stellen.
	        
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