Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

v erie — 
erzeuguisse und 
aubere 
Chemitalien. 
— 502 — 
Kriegsministeriums, Berlin W 9, Leipziger Platz 17, zu richten. Sie müssen auf den Brief- 
umschiag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: 
„Betrifft Drogenmeldung“. 
Stuttgart, den 20. Januar 1916. 
Der stellv. kommandierende General: 
v. Marchtaler. 
Nr. Ch. 1802/3. 17. K. R. A. 
Stellv. Generalkommando X III. (K. W.) Armeekorps. » 
Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungserzeugnissen und 
*- anderen Chemikalien. 
Vom 1. Juni 1917. 
(Beil. z. Staatsanz. vom 1. Juni 1917 Nr. 125 S. 949.) 
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht bach 
den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung na 
§ 5 der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915, 3. September 
1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. 8 54, 549, 684)1) bestraft wird. Auch 
kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu- 
verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) 
untersagt werden. . 
81. 
Meldepflicht. 
Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Personen (meldepflichtigen Personen) 
unterliegen hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (melde- 
pflichtige Gegenstände) einer Meldepflicht. 
§ 2. 
Meldepflichtige Gegenstände. 
Meldepflichtig sind: 
· Sobald die 
Vorräte mehr 
» » betragen als 
1. Holzgeist, renßß. 200 kg 
2. Methylalkoollllll 200 „ 
3. Vor-, Mittel= und Nachläufe von Holzgeist (Löse- 
mittel, bzw. Speziallösemitteee)l 200 „ 
4. Essigsaurer Kalk jeglicher .it 200 „ 
5. Actooaoaoaoanana 200 „ 
6. Vor= und Nachläufe von Azetoon 200 „ 
7. Essigsäure jeder Erzeugungsart, anzugeben nach 
Gehalt an Essigsäure und zwar 
a) 99 % und darüber 50 „ 
b) 96—99 0% ausschließlicgg 50 „ 
c) 80—96 % „ 100 „ 
d) 60—80 % „ 200 „ 
e) 30—60 % „ 300 „ 
f) 30 % und darunter 1000 „ 
Reine und technische Essigsäure sowie versteuerte 
und unversteuerte sind getrennt aufzuführen. 
8. Essigäther (Essigsäureäthylätherr) 100 „ 
9. Formaldehyd (Formalin, Formol) nach Stärken 
getrenttttttt:n. 100 „ 
10. Paraformaldehhnn)n 100 „ 
11. Amylazet3t.. 50 „ 
12. Kampfer, nur künstlicher (synthetischer) Kampfer 20, 
13. Borsäure . , 100 „ 
14. Borax . . stechnisch und rein 1 200 „„ 
200 „ 
16. Perbor saure Salze ... J 
16. Bor in Erzen und Erden (Borazit, Pandermit) 1000 „ 
——. — — — 
) H. B. S. 21/22.
	        
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