Full text: Kriegsverordnungen für den Befehlsbereich des Stellvertretenden XX. Armeekorps. Allenstein 1914/17.

Stellv. Generalkommando 
XX. Armeekorps. Allenstein und Lötzen, den 20. Juni 1917. 
Abt. Ub Nr. 3239 I. 1 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 
wird für den Bereich des XX. Armeekorps und der Feste Boyen bestimmt: 
Den UAnteroffizieren und Mannschaften, welche 
1. den Regierungsbezirken und Kreisen zur Unterstützung der Landgendarmerie als „Hilfs- 
gendarmen“, 
2. den Zollbehörden zur Unterstützung im Außendienst 
überwiesen sind, werden die Befugnisse der Polizeibeamten verliehen. 
Soweit sie im Grenzdienst beschäftigt werden, werden sie weiter ermächtigt, nach ein- 
maligem vorherigen Anruf auf ihnen entsprungene Personen zur Vereitelung des Fluchtversuchs 
und auf solche Personen, die sich einer ihnen drohenden Festnahme durch die Flucht zu entziehen 
suchen, zu schießen. 
Der Stellv. Kommandierende General Der Kommandant der Feste Boyen 
von Pannewitz Busse 
(Heneral der Infanterie. Generalmajor. 
  
Stellv. Generalkommando 
XX. Armeekorps Allenstein und Lötzen, den 28. Februar 1917. 
Abt. III a RK Nr. 410 T. U. 
  
Bekanntmachung. 
Aus Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 
wird für den Bereich des XX. Armeekorps und der Feste Boyen bestimmt: 
Den im militärischen Wachtdienst (Garnisonwachtdienst, Gefangenenbewachung u. dal.), 
Bahn= und Brückenschutz beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen wird die Befugnis zum Waffen- 
gebrauch und zur vorläufigen Festnahme verliehen, wie sie den Gendarmen nach § 28 der 
Dienstinstruktion vom 30. 12. 1820 (G. S 1821 S. 1) zusteht. Weiter werden sie ermächtigt: 
1. auf ihnen entsprungene Personen zur Vereitelung des Fluchtversuchs und 
2. auf solche Personen, die sich einer ihnen drohenden Festnahme durch die Flucht zu ent- 
ziehen suchen, 
nach einmaligem Anruf zu schießen. 
Der Stellv. Kommandierende General Der Kommandant der Feste Boyen 
von Pannewitz Busse 
General der Infanterie. Oberst. 
  
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