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Anhang.
Eid
der zum Oberkriegsgerichte (Feldoberkriegsgerichte) commandirten Stabsoffiziere.
Ich schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich als Mitglied
des Oberkriegsgerichts (Feldoberkriegsgerichts) die mir übertragene richterliche Pflicht unter
genauer Befolgung der gesetzlichen Vorschriften nach meinem besten Wissen und Gewissen erfüllen,
insbesondere den in meiner Gegenwart stattfindenden Vorträgen und Verhandlungen mit Auf—
merksamkeit folgen, die Anschuldigungs- und Entschuldigungsbeweise gewissenhaft prüfen, bei
meinen Aussprüchen Jedermann gleiches Recht, ohne Ansehen der Person, angedeihen, auch
mich davon durch keinerlei Ursache abhalten lassen und mich überhaupt so verhalten will, wie
es einem treuen, redlichen und gewissenhaften Richter gebührt; so wahr mir Gott helfe, durch
Jesum Christum und sein heiliges Wort!
Inhaltsübersicht.
Erster Abschnitt.
Von den zu Ausübung der Militärgerichtsbarkeit bestellten Behörden.
Ständige Untergerichte
Zuständigkeit der Kriegsgerichte
Besondere — .
Auditeure .
Stellvertretung für die Auditeure
Bleibender Stellvertreter beim Stabelriezegerihte 2c.
Actuarien
Verhältniß des Auditeurs zum Commandanten 2c.
Beisitzer
Nichtständige Untergerichte
Oberbehörden
Oberkriegsgericht
Fortsetzung . .
Wirkungskreis des Oberkriegsgerichts
Beschlußfassung des Oberkriegsgerichts
Appellationsgericht zu Dresden und Oberappellationdgerich
Vorgesetzte Ministerien
Feldoberkriegsgericht
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EIIEELILIIIIIEIILLEIIEI