Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(86) 
Anhang. 
Eid 
der zum Oberkriegsgerichte (Feldoberkriegsgerichte) commandirten Stabsoffiziere. 
Ich schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich als Mitglied 
des Oberkriegsgerichts (Feldoberkriegsgerichts) die mir übertragene richterliche Pflicht unter 
genauer Befolgung der gesetzlichen Vorschriften nach meinem besten Wissen und Gewissen erfüllen, 
insbesondere den in meiner Gegenwart stattfindenden Vorträgen und Verhandlungen mit Auf— 
merksamkeit folgen, die Anschuldigungs- und Entschuldigungsbeweise gewissenhaft prüfen, bei 
meinen Aussprüchen Jedermann gleiches Recht, ohne Ansehen der Person, angedeihen, auch 
mich davon durch keinerlei Ursache abhalten lassen und mich überhaupt so verhalten will, wie 
es einem treuen, redlichen und gewissenhaften Richter gebührt; so wahr mir Gott helfe, durch 
Jesum Christum und sein heiliges Wort! 
Inhaltsübersicht. 
Erster Abschnitt. 
Von den zu Ausübung der Militärgerichtsbarkeit bestellten Behörden. 
Ständige Untergerichte 
Zuständigkeit der Kriegsgerichte 
Besondere — . 
Auditeure . 
Stellvertretung für die Auditeure 
Bleibender Stellvertreter beim Stabelriezegerihte 2c. 
Actuarien 
Verhältniß des Auditeurs zum Commandanten 2c. 
Beisitzer 
Nichtständige Untergerichte 
Oberbehörden 
Oberkriegsgericht 
Fortsetzung . . 
Wirkungskreis des Oberkriegsgerichts 
Beschlußfassung des Oberkriegsgerichts 
Appellationsgericht zu Dresden und Oberappellationdgerich 
Vorgesetzte Ministerien 
Feldoberkriegsgericht 
  
————.JJJc—.....——————————— 
— — — — — — 
EIIEELILIIIIIEIILLEIIEI
	        
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