Object: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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gischen Reichsoberhauptes; er hat ja dann auch so bald als möglich 
seinen Frieden mit dem neuen Könige Rudolf gemacht. Auch andere 
neue Gewalten kamen empor in dieser Zeit. Die Hansa begann sich 
zu entwickeln; der Ritterstaat an der Ostsee, der dann zur Grundlage 
eines großen den Wettinern nicht immer freundlichen Staatswesens werden 
sollte, war von Heinrich und seinen Söhnen mitbegründet worden; die 
Städte des Oberlandes und am Rhein herunter und so auch die Städte 
des eigenen Landes nahmen einen Aufschwung, der für das staatliche Leben 
einen ganz neuen wirtschaftlichen Boden abgab. Aber das Rittertum 
wurde dadurch immer weiter zurückgedrängt. Ohne die großen Ideen, die 
durch die Stauffen ihm eingeflößt waren, und die es mit bedeutenderem 
Inhalte durchdrungen hatten, begann es zu sinken; seine wirtschaftliche 
Lage verschlechterte sich durch die immer mehr an Ausdehnung und 
Bedeutung gewinnende Geldwirtschaft. So ging auch die ritterliche, die 
höfische Poesie zurück, die so zahlreiche glänzende Vertreter aufzuzählen 
hatte, unter ihnen, wie schon angedeutet, Heinrich den Erlauchten. Die 
von ihm erhaltenen sechs Minnelieder bekunden alle ein tiefinnerliches 
Empfinden und eine hohe Ehrfurcht vor dem Weiblichen. Von ihm 
stammt die auch sonst wohl bekannte Strophe: 
Ja richer Got, wie sanfte ez tuot, 
den gruezet wol ein lieplich wip, 
dem wirt so vröndenrich der muot, 
das herze unt ouch der sine Ifp. 
Hôöch uf gen den lueften var 
sin muot der vliuget also hö 
alsam der edel adelar. 
O reicher Gott, wie sanft das thut, 
Wenn freundlich grüßt ein lieblich Weibl! 
Da wird so freudenreich der Mut, 
So froh das Herz, so froh der Leib. 
Hoch auf dann in die Lüfte klar 
Schwingt sich der Mut zu gleicher Höht, 
Zu der sich hebt ein edler Aar. 
Auch als Tonsetzer ist Heinrich der Erlauchte thätig gewesen, 
wie aus einer Urkunde des Papstes Innocenz IV. vom 23. Januar
	        
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