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In der That liessen die Jahrelang mit Eifer und Zähigkeit
in Washington wie in London gepflogenen Unterhandlungen
schliesslich sich günstig an. Aber allerdings die Sklavenfrage war
allmählich der Angelpunkt geworden, um welchen sich die Geschicke
der Union Decennien hindurch drehen sollten ?*); und,
dass nicht einmal die von ihr zu wirksamer Hinderung eigenen
und fremden Sklavenimports bereits erlassenen Massregeln im
Congress wie bei der Executive ernst genommen, streng gemeint
wurden, zeigte auch der Ausgang der in den Jahren 1818—1824
geführten, dann in den dreissiger Jahren wiederholten britischamerikanischen
Verhandlungen. Den im Frieden von Gent*°)
übernommenen Verpflichtungen konnten sich die amerikanischen
Staatsmänner zunächst nicht füglich entziehn. Sie wichen zwar
den im Jahre 1818 von Grossbritannien gestellten, im Jahre 1820
wiederholten Anträgen, auch ihrerseits dem Rögime der Verträge
mit Portugal, Spanien und Holland sich anzuschliessen, mit dem
Hinweis darauf *°) aus, wie das dort stipulirte Durchsuchungsrecht
zu Friedenszeiten dem amerikanischen Volke die unliebsamsten
Erinnerungen an den Krieg von 1812 *°7) erwecke, und demnach
unannehmbar sei; erklärten sich aber bereit zu einer anderweitig
zu gestaltenden maritimen Cooperation mit England die Hand zu
bieten. Als dann, während der Administration Monröe’s, OAN-NING
in Washington neue Negotiationen einleiten liess *°), fand
diese Anregung sogar im amerikanischen Congresse einen Wiederhall
9). England liess um positive Gegenvorschläge bitten. Und
da dieses von dem freilich sehr widerwilligen J. Q. Anpams nicht
*) Nach dem Ausdrucke v. Houst’s Verfassung und Demokratie I 280.
#5) 8.0.N. 13.
16) Jonn Q. Avams an den amerikanischen Gesandten Rust in London
2. Nov. 1818; derselbe an den englischen Gesandten STRATFORD-CANNING in
Washington (Februar ?) 1821: beide Aktenstücke auszugsweise in WHEATON,
Hist. II 279. 299; ausführlicher in: Enquiry u. s. w. 41—45. 90-94. Vgl.
auch LAwWBENCE's WHEATON (2. ed. 1864) p. 260. 261.
47) Einige Andeutungen über die damals durchgekämpften seerechtlichen
Fragen habe ich in meinem Aufsatze, Hırrm’s Annalen (1875) 813 ff. gegeben.
#8) Note vom 29. Januar 1823, auszugsweise bei WHEATON, Histoire II 301.
*°) Resolution des Repräsentantenhauses vom 8, -März 1823, WHEATORN,
Histoire II 301; v. Houst, Verfassungsgeschichte I 426. Ueber eine ähnliche
Resolution von 1818 vgl. v. Host, Verfassung und Demokratie I 283. Auch
J. DE NEUFYVILLE ]. l. 46; und LAWRENCE, Visitation and search p. 26.