Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1893. 
Nr. 242. 
Unterbringung des Stabes sowie der 1., 2. und 3. Kompagnie Badischen Fußartillerie-Bataillons Nr. 14. 
Mit Bezug auf Beilage 5 zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. August 1893 (A. V. Bl. S. 210) 
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß der Stab und die oben bezeichneten Kompagnien des 
Badischen Fußartillerie-Bataillons Nr. 14 in Altbreisach untergebracht werden. 
No. 924/9. 93. A. 1. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1893. 
Nr. 243. 
Berichtigung der Revolver-Schießvorschrift für die Feldartillerie vom 29. November 1888. 
1. Seite 7. In dem §. 1, Zeile 4 von oben, ist das Wort „Berittene“ zu streichen und dafür zu setzen 
„Mannschaften“. 
2. Seite 11. Der 1. Absatz des F. 3 ist zu streichen. 
3. Seite 13, Zeile 11 von unten, ist statt „Damen“ zu setzen „Daumen“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 366/9. 93. A. 4. v. Kaltenborn. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1893. 
r. 244. 
Aenderung der Vorschrift für die Besichtigung des Feldgeräths der Feldartillerie. 
Am Schlusse der Ziffer 12 ist anzufügen: 
„Der Schreiber (möglichst Unteroffizier), welcher besonders gewandt sein muß, ist für die ganze 
Dauer der Besichtigung in einer Garnison einschließlich der Besichtigung der Ariilleriedepot-Bestände 
zu stellen. Ein Wechsel dieser Persönlichkeit ist unstatthaft.“ 
In Ziffer 20 ist zu streichen: 
„,„ 1 Schreiber“ 
Am Schlusse der Ziffer 20 ist anzufügen: 
„Betreffs des Schreibers siehe Ziffer 12.“ 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 455/9. 93. A. 4. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 245. 
Ausgabe von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials. 
Die Zeichnungen 
A. III. 73 Blatt 61 und 
A. III. 64 Blatt 66 a 
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Kommandobehörden unter Umschlag zugehen. 
Die bisherige Zeichnung 
A. III. 73 Blatt 61 
wird hierdurch außer Gebrauch gesetzt. · » 
Die Formationsänderungen aus Anlaß der Heeresverstärkung sind bei der Ueberweisung mit be- 
rücksichtigt. 
No. 350/. 9. A. 4. v. Goßler.