Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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Werth  haben;  aber  daraus  folge  nicht,  daß  sie  für  bestimmte  Zwecke
gleich  geeignet  sei.  .  .  —-Für

  das  Studium  der  Jurisprudenz  hielt  Hr.  Paur  die  Realschulbildung
  für  zweckentsprechend,  unter  der  Voraussetzung,  daß
in  der  Realschule  das  Lateinische  in  dem  von  ihm  befürworteten
Umfange  betrieben  werde.  Der  gegen  die  Zulassung  der  Realschul-Abiturienten
  in  mehreren  Universitäts-Gutachten  hervorgehobene
Mangel  der  Ausbildung  in  der  geschichtlichen  Disciplin,  glaubte  Hr.
Paur,  sei  in  der  That  nicht  vorhanden,  indem  auf  der  Realschule
die  Geschichte  eben  so  gut  gelehrt  werde  wie  auf  dem  Gymnafium.

Für  die  Zulassung  der  Realschul-Abiturienten  zum  Studium
der  Jurisprudenz  sprach  sich  auch  Hr.  Reichensperger  aus.
Die  Kenntniß  der  griechischen  Sprache,  welche  dem  Realschüler
mangelt,  hielt  derselbe  für  das  Studium  der  Jurisprudenz  nicht
für  wesentlich,  indem  er  sich  dafür,  daß  man  auch  ohne  Griechisch
ein  guter  Jurist  werden  könne,  wiederholt  auf.  das  Beispiel  der
Glossatoren  berief,  und  anführte,  daß  sich  die  Juristen  weder  auf
der  Universität,  wo  über  griechische  Jurisprudenz  so  gut  wie  gar
nicht  gelesen  werde,  noch  in  der  Praxis  mit  dem  Griechischen  zu
beschäftigen  pflegten.  Das  tüchtige  Studium  des  Lateinischen,  dessen
gegenwärtige  selbft  bei  den  Hochschulen  sich  zeigende,  wenn  nicht
von  denselben  ausgehende  Ebbe  er  beklagte,  hielt  er  dagegen  für
durchaus  wesentlich  zum  Studium  der  Jurisprudenz,  und  setzte,
indem  er  sich  für  die  Zulassung  der  Realschul-Abiturienten  zu  dem
Studium  der  Jurisprudenz  erklärte,  das  gründliche  Betreiben  des
Lateinischen  auf  der  Realschule  ebensowohl  voraus,  wie  dies  seitens  des
Dr.  Paur  geschehen  war.  Als  Grund  für  die  Zulassung  der
Realschüler  zum  Studium  der  Jurisprudenz  führte  Hr.  Reichensperger
  noch  an,  daß  die  in  dieser  Hinsicht  zu  billigende  Richtung
der  Zeit  dahin  gehe,  die  Rechtspflege  mehr  zu  germanisiren  und  zu
popularisiren,  weshalb  er  denn  wünschen  müsse,  dieselbe  nicht  ausschließlich
  in  den  Händen  der  zünftig-classich  Gebildeten  zu  belassen,
sondern  daß  auch  Elemente  herangezogen  würden,  welche  einen
wissenschaftlichen  Bildungsgang  anderer  Art  gemacht  hätten.  Er
wies  bei  dieser  Gelegenßeit  auf  die  Leichtfertigkeit,  mit  welcher
gegenwärtig  durchgängig  das  Studium  der  Rechte  betrieben  werde,
sowie  darauf  hin,  in  welcher  Weise  diese  Leichtfertigkeit  durch  das
Uebermaß  von  Ferien,  die  damit  zusammenhangende  Ergänzung  der
Collegien  durch  sogenannte  Druckbogen  und  die  gänzlich  mangelnde
Controle  der  Studirenden  in  Bezug  auf  ihren  glelß  während  der
Studienzeit  befördert  werde.

Hr.  Fritsche  bemerkte  in  derselben  Richtung,  daß  er  es  für
einen  Vortheil  halten  müsse,  wenn  durch  das  juristische  Studium
der  Realschüler  in  die  höheren  Verwaltungsbehörden  mehr  Männer