Full text : Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K). (1)

Unrecht  —  bedrückt  fühlten,  sowie  über  ihre  Absichten,  Hoffnungen
und  Wünsche  für  die  Zukunft.  Er  erwarb  sich  bald  allgemeine  Anerkennung
  und  Beliebtheit  bei  den  Arbeitern  und  wußte  sie  so  richtig
zu  behandeln,  daß  in  seinem  Rayon  absolute  Ruhe  herrschte.  Durch
nervöse  und  besorgte  Telegramme  der  Großindustriellen  und  Behörden,
  die  auch  beim  Reichskanzler  einliefen,  veranlaßt,  fragte  ich  bei
Michaelis  an,  wie  die  Lage  aufzufassen  sei.  Als  Antwort  traf  folgendes
  Telegramm  ein:  „Alles  ruhig,  mit  Ausnahme  der  Behörden.“

Auf  Grund  aller  im  Laufe  des  Frühjahres  und  Sommers  einlaufenden
  Meldungen  und  Berichte  sammelte  sich  ein  Material  an,
das  klar  erkennen  ließ,  daß  in  der  Industrie  nicht  alles  in  Ordnung
war.  Mancher  Wunsch  der  Arbeiter  hatte  seine  Berechtigung  und
hätte  zum  mindesten  wohlwollender  Prüfung  unterzogen  werden  sollen,
sowohl  seitens  der  Arbeitgeber,  wie  der  Behörden.  Diese  Erkenntnis,
welche  auch  von  meinem  von  mir  befragten,  in  den  sozialen  Erscheinungen
  besonders  seiner  Provinz  gut  orientierten  früheren  Erzieher,
  Geheimrat  Dr.  Hinzpeter,  bestätigt  wurde,  ließ  in  mir  den
Entschluß  reifen,  den  Staatsrat  zusammenzuberufen,  zu  den  Verhandlungen
  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  hinzuzuziehen  und  unter
meinem  persönlichen  Vorsitz  eine  eingehende  Beleuchtung  der  Arbeiterfrage
  zu  veranlassen.  Es  sollten  dabei  leitende  Grundsätze  und
Material  gewonnen  werden,  die  dann  dem  Kanzler  und  der  preußischen
  Staatsregierung  als  Unterlagen  für  die  Ausarbeitung  dementsprechender
  Gesetzesvorlagen  dienen  sollten.

Mit  diesem  Gedanken  trat  ich  an  Exzellenz  v.  Bötticher  heran,
der  sofort  den  Widerstand  des  Kanzlers  gegen  solches  Verfahren  in
Aussicht  stellte  und  dringend  davon  abriet.  Ich  bestand  auf  meinem
Vorsatz,  den  Grundsatz  Friedrichs  des  Großen  anführend:  „Je  veux
être  un  roi  des  gueux“*);  es  sei  meine  Pflicht,  für  die  von  der

*)  „Jch  will  ein  König  der  Armen  sein.“
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