Full text : Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Zweiter Band. (2)

318  8  70.  Die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete.

polizeilichen  Maßregeln,  auch  wenn  sie  die  Einrichtung  gottesdienstlicher
  Gebäude  betreffen,  sowie  das  Recht  zur  Ausweisung  von  Ausländern,
  auch  wenn  dadurch  die  Einrichtung  einer  Mission  berührt
wird.  Auf  die  Kirchenverfassung,  wenn  deren  Ordnung  in  einem
Schutzgebiet  erfolgen  sollte,  z.  B.  die  Errichtung  eines  Bistums  u.  dgl.,
bezieht  sich  der  $  14  nicht,  soweit  nicht  etwa  zugleich  die  freie  und
öffentliche  Kultusausübung  durch  gewisse  kirchliche  Organisationen
bedingt  wird.