Contents : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

—  60  —

in  Preußen,  eine  Entschädigung  der  Geistlichen  für  den  Ausfall
an  Stolgebühren  in  der  Höhe  von  600,000  M.  pro  Jahr.  So
erhält  auch  hier  die  Geistlichkeit  aus  dem  Steuerbeutel  Aller  alljährlich
  eine  Unterstützung  für  Dienste,  die  sie  vielfach  garnicht
leistet.  Und  wie  widerlich  nimmt  es  sich  aus,  wenn  jetzt  „liberale“
  Blätter  dem  Volke  empfehlen,  sich  doch  trauen  und  seine
Kinder  taufen  zu  lassen,  „da  es  ja  nichts  kostet,  und  die  Geistlichen
  Alles  viel  feierlicher  und  würdiger  herrichten“.

Nie  hat  sich  die  Gimpelfängerei  und  das  nackte  Geldgeschäft
in  kirchlichen  Dingen  unverhüllter  gezeigt,  wie  in  dem  Treiben
eines  großen  Theils  der  protestantischen  Geistlichkeit  und  ihres
„liberalen“  Anhanges,  seit  Erlaß  des  Gesetzes  über  die  Civilehe
  und  die  Beurkundung  des  Personenstandes.

In  Folge  der  Bewilligungen  der  Liberalen  im  saächsischen
Landtage  beträgt  das  Budget  für  die  Unterhaltung  der  protestantischen
  Geistlichen  über  500,000  Mk.  mehr,  wie  das  für  die

olksschule.

Solche  Thatsachen  sind  geeignet,  die  Heuchelei  und  das  reaktionäre
  Gelüst  unserer  Liberalen  ins  rechte  Licht  zu  setzen.

ie  Social-Demokratie,  welche  der  entschiedenste  Gegner  der
Kirche  und  der  Geistlichkeit  ist  —  mögen  liberale  Verleumder
auch  noch  so  viel  von  einem  Bündniß  der  Schwarzen  und  der
Rothen  faseln  —  verwirft  den  Kampf  mit  Gewaltmitteln,  mit
Gefängniß=  und  Polizei-Paragraphen.

Beherrscht  die  Geistlichkeit  das  Volk,  so  ist  das  die  Folge
des  Erziehungssystems,  das  der  Staat  gehegt  und  gepflegt  hat,
und  bei  dem  er  die  Geistlichkeit  als  vornehmste  Stütze  verwandte,
und  dafür  gut  bezahlte.  Erklärte  die  ultramontane  Geistlichkeit,
sich  den  Ansprüchen  der  Regierungsgewalt  fügen  zu  wollen,  sie
bekäme  in  Bezug  auf  die  Ausführung  ihrer  reaktionärn  Neigungen
jede  Machtvollkommenheit.

Der  heutige  Staat,  und  mit  ihm  die  heutige  Gesellschaft,
beruhen  auf  der  Achtung,  richtiger  Unterwerfung  vor  der  irdischen
und  himmlischen  Autorität,  die  zu  lehren  die  Geistlichkeit  der
berufendste  Faktor  ist.  Daraus  erklärt  sich  die  Unterstützung.
die  Regierung  und  Liberalismus  —  obgleich  der  letztere  seinem
ganzen  Wesen  nach  atheistisch  ist  —  der  Kirche  angedeihen  lassen.

Der  Socialismus  will  die  Gleichheit  Aller,  darum  bekämpft
er  die  Autorität,  mag  sie  sich  ihm  nun  als  Vorrecht  der  Geburt
oder  des  Besitzes  oder  des  Standes  gegenüberstellen.  Er  betrachtet
  die  Religion  als  Privatsache,  mit  der  weder  der  Staat
noch  die  Commune  das  Geringste  a  thun  haben.  Beides  sind
Organisationen,  die  sich  mit  dem  Wohlbefinden  der  Menschen  im
Diesseits  zu  befassen  haben;  die  Religion  befaßt  sich  mit  dem
„Jenseits“.  Wer  für  letzteres  sorgen  will,  dem  bleibt  es  unbe-