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Aufruf!
Junge Leute im 17. Lebensjahr, die voraussichtlich mit vollendetem 17. Lebensjahr felddienstfähig sein
werden, können bis zum Uebertritt zur Truppe in der neu errichteten Militärvorbereltungsanstalt des Gardekorps
zu Potsdam militärtsch ausgebildet werden. Eine Verpflichtung, über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus zu dienen,
wird nicht gefordert.
Anmeldungen sind sofort an das zugehörige Bezirkskommando oder die militärische Vorbereitungsanstalt,
Potsdam, Unteroffizierschule, Jägerallee 10 — Meldung im Geschäftszimmer — direkt 31 richten unter Vorlage
etner beglaubigten Einverständniserklärung des Vaters oder geietzlichen Vertreters und pollzeilichen Führungszeugnisses.
Die Bewerber müssen vollkommen gesund und frei von körp’rlichen Gebrechen und wahrnehmbaren
Anlogen zu chronischen Krankhetten sein.
Von kleineren nicht entehrenden Strafen kann ausnabmsweise abgesehen werden.
gez. von Loewenfeld,
General der Jufanterie, General-Adjutant Sr. Maj'stät des Katsers und Königs
und stellvertretender kommandierender General.
Die Herren Ortevorsteher des Kreises wollen den Inhalt vorstehenden Aufrufes etwaigen Interessenten
ungesäumt bekannt geben.
Rummelsbura, den 29. Auaust 1914. Der Laudrat. von Trebra.
Für die Krtegfüsbrung ist es von großer Wichutgkerr, daß der Auromoostoerkehr, worauf durch Erlasse
und durch die Presse wiederholt nachdrücklich hingewiesen worden ist, ungehindert voastatten geht. Wie mir der
Herr Kommandeur des Katserlichen Freiwilligen Automobtlkorps mittetlt, erkennen die betetligten Mitglieder des
Korps zwor an, daß die Pollze#organe bemüht sind, den Wagenverkehr möglichst alnstig zu regeln, die Kraft der
an sich geringen Poltzeikräfte versage aber manchmal und vor allem gegenüber den Kindern. Nach den Bekundungen
der Automobtlisten suchen die Kinder wie in früheren automobilfeindlichen Zeuen, gleichgültig ob die Irsassen der
Wagen Osfiztere oder 8 vilpersonen find, die Fahrer zu belästigen. Fast in jedem Dorf-= stellten sich Kinder mitten
in den Weg, sprängen im letzten Augenblick zur Seite und betrrien so den Fahrer. Dieser könne natürlich nicht
vorher wissen, nach welcher Seite die Kinder forteilen, ebensowenig we er berechnen könne, ob die absichtlich über
die Straße laufenden Kinder die andere Seite rechtzettig erreichen oder im Laufe stürzen würden. Der Fahrer
sei daher genötigt abzustoppen, wodurch Zeu verloren gehe, der Wagen in die Gefahr des Schleuderns gerate und
unnütz Benzin, Gummt und nicht zuletzt Nervenkraft, deren Sparsamer Verbrauch in der jetzlgen Zeit von größter
Bedeutung ist, verschwendet werde. Andere Kinder suchten, wie des wetteren erwähnt wird, durch Haltezeichen,
falsche Richtungsweisung und durch sichtbar gemachte Absicht, mit Gegenständen zu werfen, die Automoollsten irre
zu führen, wieder andere schrien beim Vorbeifahren so laut, daß der Fahrer, um nach dem Grunde zu forschen,
den Wagen zum Halten bringe. Daß durch Steinwürfe nach Autos schon sehr viel Unheil angerichtet worden i,
braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden; aber auch das Zuwerfen oder Bewersen mit Blumen und Obst
kann gleiche schwere Folgen baben. Das geschilderte Berhalten der Kinder birgt nicht allein erhebliche Gefahren
für ihr eigenes Leben und die Gesundhett der Kraftwagenfahrer, es gefährdet insbesondere auch in hohem Maße
die pflichtmäßige Durchführung der milttärischen Aufträge, wodurch der Heeresleitung unter Umständen schwere
Nachteile zugefügt werden können. Solchem Aergernisse durch Kinder muß daher mit allen gebotenen Mitteln
gesteuert werden. Da die Poltzetorgane namenilich auf dem Lande nicht rechtzettig und überall solche Unarten
verhindern können, ersuchen wir Enere Hochgeboren (Hochwohlgevoren) ergebenst, die Gelstlichen und L hrer schleunigst
anzuweisen, die Kinder vor einem derartigen schänelichen und gefährlichen Treiben nachdrücklichst zu warnen
und im Uebertrekungsfalle unnachsichtlich gemplarische Schulstrafen gegen die Missetäter zu verhängen. Werden
die Polizetorgane in dieser Weise von den zur Erziehung der Kinder berufenen Kretsen wirksam unterstütze, so ist
zu hoffen, daß die Klagen der Kraftwagenfahrer verstummen werden und der schwere Dienst der Automobllisten
für Heer und Vaterland sich allerorten gefahrlos und schnell abwickeln wird.
Berlin, den 24. August 1914.
Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Der Minister des Innern.
" Unterschrift. Unterschrift.
An die sämtlichen Herren Regierungspräsidenten.
Vorstehenden Ministerialerlaß bringe ich hiermtt zur öffentlichen Kenntnis.
Die Herren Ortsvorsteher wollen den Inhalt des Erlasses den Eltern der Kinder bekannt geben.
Rummelsbura, den 29. August 1914. Der Lanudrat. von Trebra.
Im Interesse einer schnellen uns zuverlässtgen Bekanntgade der Verluste der Armee währeno des
gegenwärtigen Krieges find folgende Einrichtungen getrossen worden:
1. Die Berlustlisten werden als Anlagen des „Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußtschen
Staatsanzeigers“ veröffentlicht. Außerdem wird jeder Stelle, welche das „Armee-Verordnungsblatt“" erhält, ein
Eremplar der Verlustliste überwiesen.
2. Den Landräten wird eine Anzahl von Exemplaren der Verlustlisten übersandt werden, um dleselben
in ihren Bureaus und in den Städten ihres Bezirks öffentlich auszulegen. In den Stadtkreisen erhalten sowohl
die Magistrate als auch die etwa vorhandenen Königlichen Polizeiverwaltungen Verlustlisten zur öffentlichen Auslegung,
namentlich in den Poltzei-Revier-Bureaus.
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