Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

—  354  —

Aufruf!

Junge  Leute  im  17.  Lebensjahr,  die  voraussichtlich  mit  vollendetem  17.  Lebensjahr  felddienstfähig  sein
werden,  können  bis  zum  Uebertritt  zur  Truppe  in  der  neu  errichteten  Militärvorbereltungsanstalt  des  Gardekorps
zu  Potsdam  militärtsch  ausgebildet  werden.  Eine  Verpflichtung,  über  die  gesetzliche  Dienstpflicht  hinaus  zu  dienen,
wird  nicht  gefordert.

Anmeldungen  sind  sofort  an  das  zugehörige  Bezirkskommando  oder  die  militärische  Vorbereitungsanstalt,
Potsdam,  Unteroffizierschule,  Jägerallee  10  —  Meldung  im  Geschäftszimmer  —  direkt  31  richten  unter  Vorlage
etner  beglaubigten  Einverständniserklärung  des  Vaters  oder  geietzlichen  Vertreters  und  pollzeilichen  Führungszeugnisses.

Die  Bewerber  müssen  vollkommen  gesund  und  frei  von  körp’rlichen  Gebrechen  und  wahrnehmbaren
Anlogen  zu  chronischen  Krankhetten  sein.

Von  kleineren  nicht  entehrenden  Strafen  kann  ausnabmsweise  abgesehen  werden.

gez.  von  Loewenfeld,
General  der  Jufanterie,  General-Adjutant  Sr.  Maj'stät  des  Katsers  und  Königs
und  stellvertretender  kommandierender  General.

Die  Herren  Ortevorsteher  des  Kreises  wollen  den  Inhalt  vorstehenden  Aufrufes  etwaigen  Interessenten
ungesäumt  bekannt  geben.

Rummelsbura,  den  29.  Auaust  1914.  Der  Laudrat.  von  Trebra.

Für  die  Krtegfüsbrung  ist  es  von  großer  Wichutgkerr,  daß  der  Auromoostoerkehr,  worauf  durch  Erlasse
und  durch  die  Presse  wiederholt  nachdrücklich  hingewiesen  worden  ist,  ungehindert  voastatten  geht.  Wie  mir  der
Herr  Kommandeur  des  Katserlichen  Freiwilligen  Automobtlkorps  mittetlt,  erkennen  die  betetligten  Mitglieder  des
Korps  zwor  an,  daß  die  Pollze#organe  bemüht  sind,  den  Wagenverkehr  möglichst  alnstig  zu  regeln,  die  Kraft  der
an  sich  geringen  Poltzeikräfte  versage  aber  manchmal  und  vor  allem  gegenüber  den  Kindern.  Nach  den  Bekundungen
der  Automobtlisten  suchen  die  Kinder  wie  in  früheren  automobilfeindlichen  Zeuen,  gleichgültig  ob  die  Irsassen  der
Wagen  Osfiztere  oder  8  vilpersonen  find,  die  Fahrer  zu  belästigen.  Fast  in  jedem  Dorf-=  stellten  sich  Kinder  mitten
in  den  Weg,  sprängen  im  letzten  Augenblick  zur  Seite  und  betrrien  so  den  Fahrer.  Dieser  könne  natürlich  nicht
vorher  wissen,  nach  welcher  Seite  die  Kinder  forteilen,  ebensowenig  we  er  berechnen  könne,  ob  die  absichtlich  über
die  Straße  laufenden  Kinder  die  andere  Seite  rechtzettig  erreichen  oder  im  Laufe  stürzen  würden.  Der  Fahrer
sei  daher  genötigt  abzustoppen,  wodurch  Zeu  verloren  gehe,  der  Wagen  in  die  Gefahr  des  Schleuderns  gerate  und
unnütz  Benzin,  Gummt  und  nicht  zuletzt  Nervenkraft,  deren  Sparsamer  Verbrauch  in  der  jetzlgen  Zeit  von  größter
Bedeutung  ist,  verschwendet  werde.  Andere  Kinder  suchten,  wie  des  wetteren  erwähnt  wird,  durch  Haltezeichen,
falsche  Richtungsweisung  und  durch  sichtbar  gemachte  Absicht,  mit  Gegenständen  zu  werfen,  die  Automoollsten  irre
zu  führen,  wieder  andere  schrien  beim  Vorbeifahren  so  laut,  daß  der  Fahrer,  um  nach  dem  Grunde  zu  forschen,
den  Wagen  zum  Halten  bringe.  Daß  durch  Steinwürfe  nach  Autos  schon  sehr  viel  Unheil  angerichtet  worden  i,
braucht  nicht  besonders  hervorgehoben  zu  werden;  aber  auch  das  Zuwerfen  oder  Bewersen  mit  Blumen  und  Obst
kann  gleiche  schwere  Folgen  baben.  Das  geschilderte  Berhalten  der  Kinder  birgt  nicht  allein  erhebliche  Gefahren
für  ihr  eigenes  Leben  und  die  Gesundhett  der  Kraftwagenfahrer,  es  gefährdet  insbesondere  auch  in  hohem  Maße
die  pflichtmäßige  Durchführung  der  milttärischen  Aufträge,  wodurch  der  Heeresleitung  unter  Umständen  schwere
Nachteile  zugefügt  werden  können.  Solchem  Aergernisse  durch  Kinder  muß  daher  mit  allen  gebotenen  Mitteln
gesteuert  werden.  Da  die  Poltzetorgane  namenilich  auf  dem  Lande  nicht  rechtzettig  und  überall  solche  Unarten
verhindern  können,  ersuchen  wir  Enere  Hochgeboren  (Hochwohlgevoren)  ergebenst,  die  Gelstlichen  und  L  hrer  schleunigst
  anzuweisen,  die  Kinder  vor  einem  derartigen  schänelichen  und  gefährlichen  Treiben  nachdrücklichst  zu  warnen
und  im  Uebertrekungsfalle  unnachsichtlich  gemplarische  Schulstrafen  gegen  die  Missetäter  zu  verhängen.  Werden
die  Polizetorgane  in  dieser  Weise  von  den  zur  Erziehung  der  Kinder  berufenen  Kretsen  wirksam  unterstütze,  so  ist
zu  hoffen,  daß  die  Klagen  der  Kraftwagenfahrer  verstummen  werden  und  der  schwere  Dienst  der  Automobllisten
für  Heer  und  Vaterland  sich  allerorten  gefahrlos  und  schnell  abwickeln  wird.

Berlin,  den  24.  August  1914.

Der  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichtsangelegenheiten.  Der  Minister  des  Innern.

"  Unterschrift.  Unterschrift.
An  die  sämtlichen  Herren  Regierungspräsidenten.

Vorstehenden  Ministerialerlaß  bringe  ich  hiermtt  zur  öffentlichen  Kenntnis.
Die  Herren  Ortsvorsteher  wollen  den  Inhalt  des  Erlasses  den  Eltern  der  Kinder  bekannt  geben.
Rummelsbura,  den  29.  August  1914.  Der  Lanudrat.  von  Trebra.

Im  Interesse  einer  schnellen  uns  zuverlässtgen  Bekanntgade  der  Verluste  der  Armee  währeno  des
gegenwärtigen  Krieges  find  folgende  Einrichtungen  getrossen  worden:

1.  Die  Berlustlisten  werden  als  Anlagen  des  „Deutschen  Reichsanzeigers  und  Königlich  Preußtschen
Staatsanzeigers“  veröffentlicht.  Außerdem  wird  jeder  Stelle,  welche  das  „Armee-Verordnungsblatt“"  erhält,  ein
Eremplar  der  Verlustliste  überwiesen.

2.  Den  Landräten  wird  eine  Anzahl  von  Exemplaren  der  Verlustlisten  übersandt  werden,  um  dleselben
in  ihren  Bureaus  und  in  den  Städten  ihres  Bezirks  öffentlich  auszulegen.  In  den  Stadtkreisen  erhalten  sowohl

die  Magistrate  als  auch  die  etwa  vorhandenen  Königlichen  Polizeiverwaltungen  Verlustlisten  zur  öffentlichen  Auslegung,
  namentlich  in  den  Poltzei-Revier-Bureaus.

—  —