Full text: Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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(Königsberg) und Kohler; in Bonn bei den Herren 
Professoren: Crome, Hübner, Krüger, Landsberg, 
Seuffertf, Zitelmann und Zorn. 
Meinen Lehrern spreche ich an dieser Stelle ver- 
bindlichsten Dank aus für mannigfache Anregung und 
Förderung in meinen Studien. Insbesondere bin 
ich Herrn Geheimen Justizrat Professor Dr. 
Zorn in Bonn zu grösstem Danke verpflichtet. 
Ich verdanke Herrn Geheimrat Zorn nicht 
nur das Thema vorstehender Dissertation und 
freundliche Ratschläge bei Ausarbeitung 
derselben, sondern auch, was ich höher 
schätzen darf, ein regeres Interesse an Fra- 
gen des öffentlichen Rechts.
	        
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