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Formular C.
Demnach bei der, am ten (bei Braunschweig: von
Seiten des 1sten 2c. Wahl-Collegiums der hiesigen Stadt) Statt ge-
habten Wahl (m. m.. der Abgeordneten der Ritterschaft) (der — des
Abgeordneten des 1sten rc. städtischen Wahlbezirks) (des Abgeordneten
des üsten rc. ländlichen Wahlbezirks) zu dem bevorstehenden Landtage
der imm. m. zu einem der Abgeordneten) (zum Abgeordne-
ten) durch Stimmenmehrheit gewählt worden ist, so wird demselben
darüber zu seiner Legitimation diese Bescheinigung ertheilt.
Urkundlich 2c.
(Ort und Datum)
Der Präsident des Wahl-Collegiums für den (m. m. ritter-
schaftlichen) (1sten rc. städtischen) (usten 2c. ländlichen) Wahlbezirk.
(Bei Braunschweig: der Präsident des 1sten 2c. Wahl-Colle-
giums des üsten städtischen Wahlbezirks.)
Formu lar D.
Demnach bei der, von Seiten des (bei Braunschweig: 1sten ic.)
Wahl-Collegiums für den (m. m. ritterschaftlichen Wahlbezirk) (1sten rc.
städtischen Wahlbezirk) (1sten rc. ländlichen Wahlbezirk) am ten
vorgenommenen Ernennung (m. m. von Wahlmännern)
(eines Wahlmannes) behuf der Wahl der nach F. 69 der Landschafts-
ordnung zu wählenden Abgeordneten der drei Standesclassen zu dem
bevorstehenden Landtage der dourch Stimmenmehrheit (m. m.
zu einem der Wahlmänner) (zum Wahlmanne) erwählt worden ist, so
wird demselben darüber zu seiner Legitimation diese Bescheinigung
hiemit ertheilt.
Urkundlich 2c.
(Ort und Datum)
Der Präsident des (bei Braunschweig: 1sten 2c.) Wahl-Colle-
giums für den (m. m. ritterschaftlichen) (Isten k. städtischen) (1sten tc.
ländlichen) Wahlbezirk.