5 1. Staatsgebiet. Geschichtliche Entwicklung usw. 3
Die Hauptlinie Schwarzburg - Schwarzburg (Stifter
Günther IX.) endete im Jahre 1397 mit Günther XXVIL
Ebenso starb eine im Jahre 1348 gestiftete Nebenlinie
Schwarzburg-Wachsenburg im Jahre 1450, eine im Jahre
1262 gestiftete Nebenlinie Schwarzburg-Leutenberg im Jahre
1564 aus.
Die Besitzungen der Linie Schwarzburg-Schwarzburg
fielen damit an die Blankenburger Linie.
Der unter Heinrich V. im Jahre 1275 gestifteten Haupt-
linie Schwarzburg-Blankenburg gehören die jetzt regierenden
Fürsten von Sondershausen und von Rudolstadt an. Ein
Glied der Linie war der im Jahre 1349 auf den deutschen
Kaiserthron berufene Graf Günther XXI. Als der gemein-
schaftliche Stammvater der Sondershäuser und Rudolstädter
Linie ist Günther XL., der sogenannte Günther mit
dem fetten Maule (} 1552), zu bezeichnen, auf den die
schwarzburgischen Lande — vorerst außer der Herrschaft
Leutenburg— wieder zusammeugekommen waren. GüntherXL.
ist ebenso wie sein Sohn Günther XLI., der Streitbare und
dessen Gemahlin, Gräfin Katharina von Nassau, einer
Schwester des Prinzen Wilhelm von Oranien, in dem alt-
ehrwürdigen Münster, der Liebfrauenkirche zu Arnstadt,
beigesetzt. Unter den sechs Söhnen von Günther XL. wurde
von Johann Günther Il. (von 1552—1586) die Sonders-
häuser Linie und von Albert VII. die Rudolstädter
Linie begründet.
Trotz der lehnbaren Eigenschaft des größten Teils der
schwarzburgischen Lande waren die Grafen von Schwarz-
burg von jeher reichsunmittelbare und reichsständische
Landesherren in ihrem Gebiete. Sie waren niemals Land-
sassen, sondern standen für ihre Person stets nur unter
Kaiser und Reich und wurden stets zum hohen Adel deutscher
Nation gezählt.
IV. Auch unter den Nachkommen des Begründers der
Sondershäuser Linie wurde nicht sofort das Recht der Erst-
geburt eingeführt, Nach mehrfachen Teilungen veranstalteten
die letzte Teilung der Sondershäuser Lande im Jahre 1681
die beiden Graien Christian Wilhelm ]. (regierte von
1666—1720) und Anton Günther IL (regierte von 1666
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